Zitat(Mimi @ 03 Mar 2009, 21:52)
fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...
Damit ist wohl die Unterscheidungskraft zwischen Marken gemeint. Also z.B. wenn ich meine Bildmarke Monstatrucka genauso schreibe wie Metallica und jeder sich an die Bildmarke Metallica erinnert fühlt.
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für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch

)
Das ist das, was meiner Meinung nach zutreffen könnte, da Hardcore - wie schon häufig erwähnt - für eine ganze Menge Dinge als Bezeichnung eingesetzt wird.
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ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links
Das ist meiner Meinung nach eher, wenn man eine Marke auf ein anderes Gebiet anmeldet um vom Ruhm einer bekannten Marke zu profitieren. Z.B. Calvin Klein als Staubsaugermarke.
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Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht
Interessante Idee, aber auch das hier dürfte mehr darauf hinauslaufen, dass man keine verfassungsfeindliche Symbole oder anrüchige Sachen schützen lassen kann.