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> "Hardcore" als rechte Marke registriert ...durch rechtsextremes Versandhaus

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post 24 Feb 2009, 12:19
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hackpunkt.de
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Zitat
Ein Rechter lässt sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen, die eigentlich aus dem linken Milieu kommt. Jetzt befürchtet die linke Szene eine Klagewelle von rechts.



Timo Schubert, Schlagzeuger der rechten Band "Agitator" und Webshop-Betreiber hat sich den Begriff "Hardcore" als Marke schützen lassen und verschickt nun freundlich Abmahnungen gegen Shops in ganz Deutschland.


Was nicht alles geht. Ich versuch dann mal Rap schützen zu lassen...

mehr bei taz.de


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Antworten(15 - 24)
post 03 Mar 2009, 14:06
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Bau dir einen vernünftigen Einspruch und überweis die 120 Euro
Zitat
Absolute Schutzhindernisse

Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft.

Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

    * fehlende Unterscheidungskraft
    * für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
    * ersichtliche Irreführungsgefahr
    * in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
    * Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 03 Mar 2009, 21:41
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6. Schein
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4 der 5 punkte würden ja hier zutreffen...


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„Das Herz hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt!“
-B. Pascal-
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post 03 Mar 2009, 21:43
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Straight Esh
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Also mir fällt ein Punkt auf, der zutreffen könnte. Den Rest musst du mir mal erläutern.
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post 03 Mar 2009, 21:52
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6. Schein
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seit: 27.01.2005

fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...

für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch wink.gif )

ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links

Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht

aber vielleicht sollte ich mir die Punkte lieber morgen nochmal ansehen, wenn ich geschlafen habe... *gg*
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post 04 Mar 2009, 02:07

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 00:17 bearbeitet
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post 04 Mar 2009, 05:52
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Zitat(phanatos @ 02 Mar 2009, 16:21)
Aufruf zum SPAM, ob das schon strafbar ist? Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der derzeit unsicheren Gesetzeslage und warne vorsichtig alle eXma-User diesem Beispiel zu folgen.
*


klingt ja schon fast, wie interne npd aufrufe, für ihre mitglieder und deren umgang mit der presse.... rolleyes.gif

gruss


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Gewohnheit ist auch nur ein faules Schwein.
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post 04 Mar 2009, 07:10
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4. Schein
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Zitat
Mir ist die Diskussion darum, ob Hardcore links besetzt ist oder vielleicht in seiner Geschichte auch rechte Spuren hinterlassen haben könnte, ziemlich egal, denn das mag zwar nicht unwichtig sein, aber viel entscheidender ist doch das ein so weitverbreiteter und emotional befrachteter Begriff nicht einfach von irgendjemand gekauft werden kann, egal ob von rechts oder links. Die Polit Hardcore Diskussion läßt völlig außer Acht, das der Begriff Hardcore zu großen Teilen völlig unpolitisiert existiert, oder seit wann sind Hardcore Pornos links? Dasselbe gilt für Hardcore Ravemukke und als härteste Ausprägung für so ziemlich jedes andere Musikgenre.Das ganze Aufgezähle wer den Begriff zuerst benutzt hat und ihn damit für sich reklamieren darf, ist völlig überflüssig, weil es viel mehr gar nicht darum gehen dürfte. Wie pervers ist das denn, ein Wort oder Satz einer Sprache zu kaufen und wer wäre berechtigt den Begriff zu verkaufen? Da könnte ich ja ankommen und mir das Wort Rechts…. Moment ich bin dann mal kurz weg.


ich hab da mal dj tanith zitiert, da es so ziemlich das abdeckt was auch ich darüber denke aber bei weitem besser formuliert happy.gif

das ganze wird meiner meinung nach nicht von langer dauer sein. falls doch, was ich aber arg bezweifeln möchte,
schreib ich halt nur noch hartcore oder heart.gif core


quelle ist im übrigen: www.tanith.org

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 04 Mar 2009, 07:11 bearbeitet
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post 04 Mar 2009, 09:49
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Zitat(Mimi @ 03 Mar 2009, 21:52)
fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...

Damit ist wohl die Unterscheidungskraft zwischen Marken gemeint. Also z.B. wenn ich meine Bildmarke Monstatrucka genauso schreibe wie Metallica und jeder sich an die Bildmarke Metallica erinnert fühlt.
Zitat
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch wink.gif )

Das ist das, was meiner Meinung nach zutreffen könnte, da Hardcore - wie schon häufig erwähnt - für eine ganze Menge Dinge als Bezeichnung eingesetzt wird.

Zitat
ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links

Das ist meiner Meinung nach eher, wenn man eine Marke auf ein anderes Gebiet anmeldet um vom Ruhm einer bekannten Marke zu profitieren. Z.B. Calvin Klein als Staubsaugermarke.

Zitat
Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht

Interessante Idee, aber auch das hier dürfte mehr darauf hinauslaufen, dass man keine verfassungsfeindliche Symbole oder anrüchige Sachen schützen lassen kann.
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post 06 Mar 2009, 12:54
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Punkte: 1358
seit: 30.09.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen: http://presse.dpma.de/presseservice/aktuel...core/index.html .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.



Mit freundlichen Grüßen

Viola Witter
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
80297 München

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post 05 Feb 2010, 14:21
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Vordiplom
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Punkte: 742
seit: 18.05.2005

thema hat sich mitlerweile erledigt. laut ox-magazine wurde timo schubert als markeninhaber wieder gelöscht.

quelle: http://www.ox-fanzine.de/web/hardcore_als.614.html

Dieser Beitrag wurde von fiend force: 05 Feb 2010, 14:22 bearbeitet


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