Bau dir einen vernünftigen Einspruch und überweis die 120 Euro
Zitat
Absolute Schutzhindernisse
Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft.
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:
* fehlende Unterscheidungskraft
* für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
* ersichtliche Irreführungsgefahr
* in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
* Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.