fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch

)
ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links
Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht
aber vielleicht sollte ich mir die Punkte lieber morgen nochmal ansehen, wenn ich geschlafen habe... *gg*