Also wenn du da durchgefalen bist, kannst du eigentlich schon fast davon ausgehen, dass du nichts mehr unternehmen kannst.
In strittigen Fällen und wenns wirklich nur um einen Punkt geht, kannst du afaik ein Zweitkorrektur beantragen. Gerade in punkto Auslegung der Aufgabenstellung kann es durchaus sein, dass sich eine kritische Lücke ergibt, die es dir ermöglicht, das Ergebnis möglicherweise anzufechten.
Allerdings sind diese Möglichkeiten sehr unwahrscheinlich, denn auch die Profs wissen (bzw. sollten es wissen), was in Studenten vorgeht, die die 2.W nicht bestanden haben.
Ich wünsch dir jedenfalls viel Erfolg! Sei fleißig!
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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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