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post 19 Mar 2009, 18:20
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Hallo zusammen,

ich hatte vergangenes Jahr einen Theatergutschein geschenkt bekommen, Gültigkeit 1 Jahr, bis Jan/09. Das ist ja nun leider vorbei, habe den Gutschein nachdem er in Vergessenheit geraten war nun eben wiedergefunden und dächte mich erinnern zu können,dass Gutscheine neuerdings kein "Verfallsdatum" haben dürfen. Weiß da wer Bescheid?Wär ja blöd, wenn nicht wacko.gif
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post 20 Mar 2009, 02:01
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

vgl.§195 BGB
Zitat
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.


die verkürzung dieser frist ist nicht rechtens. da gibt es genug urteile zu, die dir in der SLUB in einer fachdatenbank sehr schnell zusammensuchen kannst, falls der gutscheinersteller dir nicht entgegenkommt.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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Beiträge
stella   Gültigkeit Gutschein   19 Mar 2009, 18:20
wombat1st   vgl.§195 BGB die verkürzung dieser frist ist nic...   20 Mar 2009, 02:01
chaoscamp   Na so pauschal kann man das glaub ich nicht sagen ...   20 Mar 2009, 12:05
chaoscamp   Ne Ne, das gilt auch dafür ;) Das ist unabhänig d...   20 Mar 2009, 14:36
gfx-shaman   es spielt keine rolle, ob der gutschein nun einen ...   20 Mar 2009, 15:21
chaoscamp   Ok versuchen wir das mal anders. Irgendjemand ha...   20 Mar 2009, 15:38
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