Ne Ne, das gilt auch dafür
Das ist unabhänig davon, welche Leistung du nun damit verlangen kannst. Mit dem Gutschein im obigen Zitat ist auch dein sogenanntet Geldwertgutschein gemeint. Es sind schon die Fälle gemeint, bei denen Geld für einen Gutschein bezahlt wurde, ob Ikea, Amazon oder sonst was. Der Punkt ist, dass die Äquivalenz von den Leistungen nicht stimmt, wenn die Frist zu kurz ist. Wann das dann aber der Fall ist, ist Einzelfallabhänig. Im Fall von Amazon z.B. haben Sie ein Jahr als zu kurz bemessen gesehen, da der Aufwand diese Karten zu verwalten zu gering ist, um eine überwiegendes Interesse für die Verkürzung zu bejahen. Im allgemeinen, dürfte meiner Meinung nach 1 Jahr sehr häufig zu kurz sein. Es ist aber falsch einfach zu behaupten, unter den 3 Jahren geht nichts.