Den Paragraphen scheint es nicht mehr zu geben, der dir die Immatrikulation nach dem 8. Semester versagt, wenn du keine Zwischenprüfung hast.
Dies wurde wohl im Zuge der Bachelor-Einführung so neu geregelt, dass man nun innerhalb von 4 Semester einen Leistungsnachweis nach PO abgelegt haben muss, damit man nach dem 4. Semester neu immatrikuliert werden darf.
Im Bachelor-Studium gibts eben sowas wie eine Zwischenprüfung nicht.
Frag hierzu aber lieber nochmal bei deiner Studienberatung oder direkt im Stura bzw beim Justiziar im StuWe nach.
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.  
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