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Wurde euch schon mal ne falsche Note mitgeteilt?
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 22 Mar 2009, 03:41
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1. Schein 
Punkte: 22
seit: 02.02.2009
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Zitat(lovehina @ 21 Mar 2009, 17:56) bei mir wars n Datenbakfehler vom Prüfungsamt. darum stand das auch so aufm Notenspiegel den sie mir ausgedruckt und gesiegelt haben. Mit nem Datenbankfehler bei jExam kann man freilich n icht soviel erreichen.   hast du denen dann noch mitgeteilt was Sache ist?  btw Grundschulpädagogik und GthI? Dieser Beitrag wurde von bademeister: 22 Mar 2009, 03:48 bearbeitet
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 22 Mar 2009, 05:52
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creamed my pantz.         
Punkte: 2512
seit: 05.01.2007
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Zitat(cantrella @ 21 Mar 2009, 15:49) ich meine gelesen zu haben, dass du 2 wochen, ab der veröffentlichung, zeit hast, der note zu widersprechen. Das macht aber keiner, sondern geht einfach hin und guckt sich das an (bei nem fehler ist das ja dann ein mündlicher widerspruch auf bürokratiedeutsch) .... Ich denke aber, dass wenn die Prüfung nich länger als ein Semester zurückliegt, man die meisten chancen hat, obwohl die die Klausuren ja mehrere Jahre aufheben müssen...
man kann mindestens ein jahr lang einsicht nehmen.. ich habe das schon nach 11 monaten in anspruch genommen.. (nur um zu wissen, was damals in der prüfung dran war)
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 22 Mar 2009, 11:11
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nütziger als nützig         
Punkte: 3169
seit: 07.03.2009
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Zitat(bademeister @ 22 Mar 2009, 02:41) hast du denen dann noch mitgeteilt was Sache ist?  btw Grundschulpädagogik und GthI?   nö. die hams seber gemerkt aber ich hatts ja schwarz auf weiss. Grundschulpäd: was denkste, was wir den kleinen der Zukunft alles vermitteln müssen... Die haben hyperbolische Koordinatensysteme schon im Kindergarten. Die sind schonungslos.
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 27 Mar 2009, 23:04
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1. Schein 
Punkte: 32
seit: 20.10.2007
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hallo,
wo muss man den antrag zur prüfungseinsicht stellen, an den entsprechenden dozenten/prof., bei dem man die klausur geschrieben hat oder beim institut? die prüfungsordnung sagt nämlich nur, dass man einen antrag stellen muss, aber nicht wo.
viele grüße
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 28 Mar 2009, 00:36
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versucht         
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Zitat(Schimpansenbaby @ 27 Mar 2009, 22:04) hallo, wo muss man den antrag zur prüfungseinsicht stellen, an den entsprechenden dozenten/prof., bei dem man die klausur geschrieben hat oder beim institut? die prüfungsordnung sagt nämlich nur, dass man einen antrag stellen muss, aber nicht wo.  mhm, Anträge gibts zumindest an der Fakultär Informatik nicht. Die meisten Dozenten bieten Prüfungseinsichten an, zu denen man unangemeldet oder mit vorherige formloser Anmeldung per E-Mail (nur so "ich komme zu dem Termin vorbei", damit die Leute wissen, wieviele Leute zu erwarten sind) gehen kann.
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.  
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Proxima |
 28 Mar 2009, 13:53
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Abgemeldet
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also bei uns wird das unterschiedlich gehandhabt. im grundstudium gabs meist einen einsichttermin für alle, damit die alle in einem rutsch abgearbeitet werden konnten, man kann aber trotzdem danach immernoch einsehen gehn, ist ja dein gutes recht. prinzipiel einfach den prüfer anschreiben, der für die prüfung verantwortlich ist/war, so wirds auch im hauptstudium gehandhabt
email is da völlig ausreichend.
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 17 Apr 2009, 14:23
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Neuling
Punkte: 3
seit: 17.04.2009
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Hallo an alle ! Wir, die Hochschulszene, haben uns das Thema mal angenommen. Ich suche daher für einen Artikel Personen, die bereits falsche Noten erhielten. Schön wäre es auch, wenn sich jemand meldet, der eine bessere Note hatte (obwohl ich nicht davon ausgehe, dass das jemand macht). Was geschah bei euch und wie seid ihr vorgegangen ? Geplant ist ein Bericht zum Thema für den 4.Mai. Für verlässliche Infos zum Thema Fristen zur Klausureinsicht/Falsche Note etc. bin ich euch sehr dankbar. Meldet euch per PN oder an lotzi_1@freenet.de.
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