Zitat(Fuchs @ 12 Apr 2009, 16:08)
nein, es ist nicht ok. es kann geklagt werden! (antidiskriminierungsgesetz)

Das stimmt so nicht generell. Wenn für einen Job nur Frauen oder auch nur Männer geeignet sind, dann ist es durchaus möglich Bewerber des anderen Geschlechts eben wegen diesem abzulehnen (§8 Abs. 1 AGG). Das hängt bei einer Bar nun wohl ziemlich stark von der Art der Bar ab. Bei einer "normalen" 08/15-Bar wird man da wohl Probleme mit der Begründung haben, bei Hooters wäre es dagegen wohl möglich wegen dem Gesamtkonzept der Kette.
In vielen Fällen sind die Richtlinien dann eh intern und die Ablehnung kommt ohne Begründung (ist heutzutage sowieso üblich). Dann hat Frau/Mann sich halt umsonst beworben.
Im übrigen muss man bei einer Klage (auf Schadenersatz wie von Mr_T angedeutet) auch erstmal nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Das dürfte zumindest nicht so einfach sein.