"Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft", erklärte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen dem Berliner Radiosender Radio Eins leicht missverständlich.
20% können also DNS-Sperren umgehen und davon sind ein Teil Pädokriminelle? Nicht Pädophile, sondern Pädokriminelle!
Ist aber kein Problem. Die Jahresfrist gilt nur für solche, die bereits durch das Gesetz unmittelbar betroffen sind und sich unmittelbar gegen das Gesetz wehren will, nicht erst dessen Anwendung (Bescheid zB).
Wer von der Gesetzesanwendung betroffen ist, kann dann immernoch gegen die Maßnahme klagen.