Um mal den Thread zu eröffnen: bisher waren es mehr Mutmaßungen, aber nun hat das Weiße Haus auch offiziell bestätigt, dass Barack Obama nach Dresden kommt. Ich will nicht wissen, was an dem Tag dann hier los sein wird. Sicherlich Ausnahmezustand.
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Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Albert Einstein) Prüfungen sind deshalb so unerträglich, weil der größte Dummkopf mehr fragen kann, als der gescheiteste Mensch zu beantworten vermag. (Charles Cahleb Colton)
Die Landeshauptstadt Dresden als Ortspolizeibehörde erlässt folgende Allgemeinverfügung: In der Zeit vom 04.06.2009, 03:00 Uhr bis zum 05.06.2009, 24:00 Uhr werden in der Landeshauptstadt Dresden folgende drei Sicherheitszonen eingerichtet: Sicherheitszone 1 (rot): Bereich Taschenbergpalais Hotel Kempinski, der durch folgende Straßenzüge umschlossen wird: Kleine Brüdergasse - Sophienstraße – Taschenberg. Die genannten Straßenzüge sind Bestandteil der Sicherheitszone 1 Sicherheitszone 2 (grün): Bereich, der durch folgende Straßenzüge oder Teilflächen umschlossen wird: Augustusstraße – Töpferstraße – An der Frauenkirche – Salzgasse – Rampische Straße – An der Frauenkirche – Neumarkt – Augustusstraße – Schloßplatz – Schloßstraße – Kleine Brüdergasse – Sophienstraße – Dresdner Zwinger (ausgenommen der Zwingerteich und der sich anschließende Park) – Theaterplatz (bis an die nördliche Zufahrtsstraße zur Semperoper) – Sophienstraße - Chiaverigasse – Schloßplatz. Die genannten Straßenzüge selbst sind teilweise nicht Bestandteil der Sicherheitszone 2. Sicherheitszone 3 (grau): Bereich, der durch folgende Straßenzüge umschlossen wird: Wilsdruffer Straße (nördliche Gebäudekanten) – Postplatz – Ostra-Allee – Am Zwingerteich – Bernhard-von-Lindenau-Platz - Terrassenufer – Hasenberg – Akademiestraße – Rathenauplatz – St. Petersburger Straße – Pirnaischer Platz. Die genannten Straßenzüge selbst sind teilweise nicht Bestandteil der Sicherheitszone 3. Zutritt zu dem unter Ziffer 1 genannten Bereich haben nur für den Besuch des US-Präsidenten akkreditierte Personen und Fahrzeuge, Anwohner, Angehörige der Sicherheitsbehörden mit entsprechenden Ausweisen oder Personen, die unter Mitführung eines gültigen Ausweisdokumentes ein sonstiges berechtigtes Interesse gegenüber der Polizei nachweisen können. Innerhalb der Sicherheitszone 2 (grün) dürfen sich Anwohner und sonstige Berechtigte in der Zeit vom 04.06.2009, 03:00 Uhr bis zum 05.06.2009, 24:00 Uhr außerhalb von befriedeten Besitztümern und Gebäuden nur in Begleitung von Polizeibeamten zum Betreten oder Verlassen dieser Sicherheitszone bewegen. Anwohner und sonstige Berechtigte dürfen sich in der Sicherheitszone 3 (grau) während der Anwesenheit des US-Präsidenten außerhalb von befriedeten Besitztümern und Gebäuden nur in Begleitung von Polizeibeamten zum Betreten oder Verlassen dieser Sicherheitszone bewegen. In der Zeit zwischen vier Stunden vor Ankunft des US-Präsidenten in der Landeshauptstadt Dresden bis zu dessen Abreise aus der Landeshauptstadt Dresden (Verlassen des Stadtgebietes) gilt zwischen Elb-Kilometer 48,00 (Liegestelle Erdegruben) und Elb-Kilometer 66,90 (Liegestelle Niedergohlis) eine Schifffahrtssperre und ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, Verbände, schwimmende Anlagen und Schwimmkörper. Behördenfahrzeuge sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Befahren des Geltungsbereiches der Schifffahrtssperre durch Fahrzeuge der Rettungsdienste (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz) darf nur nach Weisung der Wasserschutzpolizei erfolgen. Vom Elb-Kilometer 54,00 (Albertbrücke) bis Elb-Kilometer 56,56 (Eisenbahnbrücke) gilt vom 04.06.2009, 14:00 Uhr, bis zum 05.06.2009, 15:00 Uhr ein Liegeverbot für alle Fahrzeuge, Verbände, schwimmende Anlagen und Schwimmkörper für die gesamte Wasserfläche. Ausgenommen davon ist das Stillliegen von Schiffen an den genehmigten Anlegestellen zwischen Albertbrücke und Marienbrücke, wobei ein Mindestabstand von jeweils 100 m ober- und unterhalb zur Albertbrücke, Carolabrücke und Augustusbrücke einzuhalten ist. Während des o. g. Zeitraumes dürfen in diesem Bereich keine wasserbaulichen Arbeiten in der Elbe sowie auf den Uferbereichen durchgeführt werden. Vom 04.06.2009, 06:00 Uhr bis zum 05.06.2009, 24:00 Uhr ist zwischen Elb-Kilometer 53,50 (Fähre Johannstadt) und Elbkilometer 58,00 (Hafen Pieschen) das Schwimmen, Baden und Angeln in der Elbe untersagt. Für die Ziffern 1. bis 6. wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Ausnahmen von den Verboten der Ziffern 4. und 5. können durch die Polizeidirektion Dresden (Anschrift: Polizeidirektion Dresden [Einsatzabschnitt Elbe], Schießgasse 7, 01067 Dresden, Telefon-Nr.: 0351/8 50 11 00, Telefax: 0351/8 50 11 06) zugelassen werden. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können ab dem 29.05.2009 beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Theaterstraße 11 – 15, Zimmer 357, während der Dienstzeit eingesehen werden.