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09 Jun 2009, 14:21
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1. Schein
Punkte: 46
seit: 12.10.2006
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der foto-vergleich wird nur gemacht, wenn du sagst ich wars nicht und niemanden angibst der es gewesen sein soll. wenn du gleich den namen angibst prüfen die nicht weiter
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Und alle die hochmütig sind und nicht bereit sind sich zu fügen werden gebrochen und zu Staub zerfallen. Dann sagte Tyelus den Menschen von niederem Bewusstsein: „Sucht nicht das Böse bei euren Nachbarn, damit es nicht Einzug halt in euer Haus“.
(Buch des Ursprungs)
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09 Jun 2009, 16:50
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3. Schein
Punkte: 150
seit: 25.10.2007
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@KiLlMeNoW: Wenn Punkte bzw. Fahrverbot im Raum stehen, dann wird immer ein Passbildabgleich durchgeführt!
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Its cold outside - and the paint´s peeling off of my walls There´s a man outside - in a long coat, grey hat, smoking a cigarette
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Proxima |
09 Jun 2009, 17:07
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Abgemeldet
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der hat doch nur keine lust auf nachschulung..
wann du den führerschein abgibst, kannst du selber entscheiden, also such dir ne zeit aus, in der du es am besten verkraften kannst und wenn du nunmal in der probezeit über ne rote ampel fährst, dann wäre ne nachschulung vielleicht garnicht so verkehrt..
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09 Jun 2009, 17:11
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Herr Dachs
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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hab da auf die schnelle noch was gefunden zu: Zitat(n-tv) ...Das Kraftfahrtbundesamt geht in seiner Beurteilung noch weit darüber hinaus. In einer Pressemitteilung vom 10. März befindet es, dass sich "Verkehrssünder und Übernehmer von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Punkte und Fahrverbote gegen Entgelt über das Internet anbieten und übernehmen" sich gemäß 271 Strafgesetzbuch (StGB) der "gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung strafbar" machen, "wenn sie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Bußgeldbehörden unwahre Erklärungen über Geschehnisse abgeben, die wiederum an öffentliche Register (wie das Verkehrszentralregister) weitergemeldet und dort gespeichert werden".
Außerdem kündigt das Kraftfahrtbundesamt an, dass gegen bekannte Anbieter, die unter einem Pseudonym den Punktehandel anbieten, Strafanzeige und Strafantrag gestellt wird. Wie diese Fälle ausgehen werden, lässt sich allerdings nicht sagen, denn entsprechende Gerichtsurteile stehen noch aus. Der vom Kraftfahrtbundesamt herangezogene 271 StGB sieht jedoch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. ... hier nochwas: Handelsblattund noch einer: klickhab noch bissl was dazu gelesen: das prinzipielle überfahren ist eine ordnungswidrigkeit. wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann ist es allerdings unter umständen eine straftat (gefährdung anderer, sachschaden [wovon ich jetzt mal nicht ausgehe]) -> dann würden die probleme, bezugnehmend auf den 2. link, augenscheinlich ausgesprochen unschön werden
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09 Jun 2009, 18:03
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4. Schein
Punkte: 389
seit: 04.04.2008
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Zitat(Hydr_Sc_Master @ 09 Jun 2009, 13:58) ... Sicherlich, die wenigstens aktiven Fahrer hier werden die absoluten "Engel" sein - "... Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein ... " ... und die quasi-millitanten Fahrrad-Raudis hier seien mal bitte besonders stille ... na dann werfe ich mal den ersten stein, sitze ja zum glück nicht im glashaus Zitat(der-Sandmann @ 09 Jun 2009, 14:08) aber es gab doch mal ne Ausnahme, wenn man wirklich unbedingt auf den Lappen angewiesen, konnte man sich direkt bei Amt freikaufen. Aber ob das noch geht????? ja gibt es. ich bin mal etwas zu schnell gefahren, weil ich auf arbeit mußte. mit 70 durch die 30 zone und es hat geblitz. ich hatte mich schon von meiner fahrerlaubnis verabschiedet dann habe ich einen herzzerreisenden brief geschrieben da sind mir ja sogar die tränen beim schreiben gekommen. aber die lieben beamten hatte ein einsehen mit mir, haben den erhobenen zeigefinger mir gezeigt das strafgeld verdoppelt und mir meine punkte gegeben, dafür durfte ich aber meinen lappen behalten. das war wie und und zusammen. mir tat das geld auch leid, aber ich hatte ne strafe verdient. nicht um sonst gibt es verkehrsregeln. Dieser Beitrag wurde von nur-meine: 09 Jun 2009, 18:05 bearbeitet
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09 Jun 2009, 21:17
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dLikP
Punkte: 1497
seit: 06.10.2006
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Bei schnell schaltenden Ampeln kanns sein, dass der Motorradfahrer von der Querstraße in den zwei Sekunden schon vor dir ist. Sorry, aber bei 50km/h (wobei man bei Dunkelgelb eher 60+ fährt) warst du bei zwei Sekunden Rotzeit ungefähr 28m von der Ampel weg, als diese rot wurde. Geht man vom realistischerem Tempo 60 aus waren es schon 33m. Da kann man sich auch mit "konnt nichtmehr bremsen", "hatte es eilig", "dachte ich schaffs noch" nicht mehr rausreden (das geht vielleicht bei <1 Sekunde noch). Da kannst du eher froh sein, das nicht noch mehr passiert ist. Ich hoffe es lässt sich keiner darauf ein, dir hier aus der Klemme zu helfen, zumal es für denjenigen auch höchst gefährlich wäre, immerhin ist son Rotlichtverstoß >1 Sekunde nun auch nix, was allzu häufig passiert und zudem von der Strafe her kein Ponyhof mehr, da schaut man sicher genauer hin. Meine Meinung mag leicht subjektiv gefärbt sein, weil ein Bekannter aufm Motorrad von sonem Spinner umgesenst wurde.
Dieser Beitrag wurde von Polygon: 09 Jun 2009, 21:18 bearbeitet
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flickrUnd wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei -RaT-
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09 Jun 2009, 22:30
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3. Schein
Punkte: 300
seit: 29.11.2004
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Auch bei kleineren Delikten (1 Punkt) kommt es manchmal zum Fotovergleich.
Ist mir selber schon passiert. Auto meiner Eltern genommen auf der AB geblitzt: 1 Punkt. Meine Mutter hat als Halter bezahlt, wurde aber nicht aktzeptiert, da der Fahrer sichtbar ein Mann war.
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10 Jun 2009, 10:25
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1. Schein
Punkte: 46
seit: 12.10.2006
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ich habe es schon erlebt, dass es mit der übernahme von punkten zwischen mann und frau geklappt hat. mann und mann würde ich trotzdem eher "empfehlen" oder hat jemand schonmal erlebt das es nicht klappt?
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10 Jun 2009, 10:49
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(loco @ 09 Jun 2009, 16:48) also wenn alles gegen dich verläuft, zahlst du mal eben ~2000 tacken? warum nimmst du für das geld nicht einfach einen chauffeur, das ist um einiges legaler und kannst im auto evtl arbeiten Gängigen Preisen zufolge wären es schon eher ca. 3000 Euro. (1 Monat Fahrverbot 1.800, 4 Punkte 800 Euro, 200 Euro Strafe) Plus die Möglichkeit, dass man erwischt wird (2000 Euro Strafe für beide zusammen) und die mögliche Entschädigung für einen Gefängnisaufenthalt/Vorstrafe (wer weiß wie teuer man sich das bezahlen lassen kann). Dagegen ist die Alternative ein Schnäppchen: 200 Euro Strafe + 300 Euro für die Nachprüfung. Und von den gesparten 2500 Euro kannst du auch noch den Monat leben, in dem du nicht arbeitest. Nimm dir einfach unbezahlten Urlaub.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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10 Jun 2009, 19:27
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Herr Dachs
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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hm 2500 euro geschenkt bekommen und urlaub machen... ich glaub ich such mir ne ampel recht hat er... und polygon erst recht... eigentlich sind die strafen noch viel zu gering und die 1sec grenze kannst du eigentlich auch vergessen... ampeln sind so geschalten, daß die gelbphase grad so lang ist um bequem anzuhalten wenn es gelb ist aber eben lang genug um bei gelb drüber zu kommen wenn man eben nicht mehr normal anhalten könnte. vorausgesetzt ist: 1. geschwindigkeitsbegrenzung einhalten 2. an kreuzungen, auch mit ampel, besonders vorsichtig fahren, da hier ein erhöhtes gefahrenpotential gegeben ist, ergo <50kmh es kann mir niemand erzählen, daß er die genannten punkte beachtet hätte sowie nicht gepennt/vorsätzlich gehandelt hat und trotzdem bei rot geblitzt wurde... tschakka, wetter is doch schön, lauf gleich nen bissl solange noch sommer is und in dem urlaub der jetzt finanztechnisch nicht mehr drinnen ist, kannst du ja die nachschulung besuchen (mitschreiben und wiederholen, dann passiert dir sowas nicht nochmal)
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