hab da auf die schnelle noch was gefunden zu:
Zitat(n-tv)
...Das Kraftfahrtbundesamt geht in seiner Beurteilung noch weit darüber hinaus. In einer Pressemitteilung vom 10. März befindet es, dass sich "Verkehrssünder und Übernehmer von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Punkte und Fahrverbote gegen Entgelt über das Internet anbieten und übernehmen" sich gemäß 271 Strafgesetzbuch (StGB) der "gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung strafbar" machen, "wenn sie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Bußgeldbehörden unwahre Erklärungen über Geschehnisse abgeben, die wiederum an öffentliche Register (wie das Verkehrszentralregister) weitergemeldet und dort gespeichert werden".
Außerdem kündigt das Kraftfahrtbundesamt an, dass gegen bekannte Anbieter, die unter einem Pseudonym den Punktehandel anbieten, Strafanzeige und Strafantrag gestellt wird. Wie diese Fälle ausgehen werden, lässt sich allerdings nicht sagen, denn entsprechende Gerichtsurteile stehen noch aus. Der vom Kraftfahrtbundesamt herangezogene 271 StGB sieht jedoch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. ...
hier nochwas:
Handelsblattund noch einer:
klickhab noch bissl was dazu gelesen: das prinzipielle überfahren ist eine ordnungswidrigkeit. wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann ist es allerdings unter umständen eine straftat (gefährdung anderer, sachschaden [wovon ich jetzt mal nicht ausgehe]) -> dann würden die probleme, bezugnehmend auf den 2. link, augenscheinlich ausgesprochen unschön werden