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>Endgültig nicht bestanden was nun?

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post 23 Jun 2009, 13:50
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SpaßimSchneejuchhe
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Punkte: 582
seit: 16.12.2004

Hallo

Ich hab Mathe an der TU entgültig nicht Bestanden. Eine Bekannten hat mir allerdings erzählt das man die Prüfung in nem anderen Bundesland nochmal schreiben kann und danach hier weiter machen. Allerdings habe ich jetzt schon verschiedene Unis angerufen und die sagten alle nur das ich komplett wechseln kann und dann nach einem Sem. wieder zurück zur TU-Dresden gehen kann.

Weiß hier vielleicht jemand ob es auch so geht das ich nur die eine Prüfung woanders mitschreib und wenn ja wie?


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post 23 Jun 2009, 16:04
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Nachdem hypocrisy nicht abwarten konnte bis der TE antwortet - Prinzipiell hat der Vorposter ein wenig Unrecht


es gibt 3 Szenarien

1. Du hast in einem Studiengang eine Mathepruefung (egal, was da Inhalt ist) entgueltig nicht bestanden, so mit WH 2 beantragt und genehmigt und verkackt oder WH 2 ned genehmigt bekommen.
Was passiert:
Du verlierst deinen Pruefungsanspruch in diesem Studiengang, bedeutet du kannst an keiner deutschen Universitaet mehr in diesem Studiengang immatrikuliert werden. Alleridings kannst du sehrwohl noch an einer Fachhochschule in diesem Studiengang immatrikulieren.
(Auch an der BA)

2. Du hast das bodenstaendigee Mathematikstudium nicht bestanden, aus welchen Gruenden ist prinizipiell egal (kann sein: Diplom versaut, HS versaut, GS versaut)
Was passiert:
Du kannst dich an keiner deutschen Universitaet mehr in Mathematik oder artverwandten Studiengaengen (Technomathe, Wirtschafstmathe...) immatrikulieren, sehrwohl aber an Fachhochschulen.(Oder einer BA)

3. Du hast aus folgenden Gruenden entgueltig nicht bestanden:
a) 8 Semester studiert ohne Vordiplom
b) 1. WH nicht bestanden und sicher, dass fuer eine WH 2 kein begruendeter Ausnahmefall vorliegt.
Was passiert:
Glueckwunsch, das SaechHG hat sich geaendert, du darfst weiter studieren. Musst die WH 2 aber beantragen und zum naechstmoeglichen Termin ablegen. (Die Frist fuer die Stellung des WH2-Antrages sollte nicht vor dem 9. Januar 2009 abgelaufen sein)

Edith - die Frist fuer die Stellung des WH2 Antrages sollte prinizipiell ueberhaupt nicht abgelaufen sein

Dieser Beitrag wurde von aeon: 23 Jun 2009, 16:07 bearbeitet


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