Nachdem hypocrisy nicht abwarten konnte bis der TE antwortet - Prinzipiell hat der Vorposter ein wenig Unrecht
es gibt 3 Szenarien
1. Du hast in einem Studiengang eine Mathepruefung (egal, was da Inhalt ist) entgueltig nicht bestanden, so mit WH 2 beantragt und genehmigt und verkackt oder WH 2 ned genehmigt bekommen. Was passiert: Du verlierst deinen Pruefungsanspruch in diesem Studiengang, bedeutet du kannst an keiner deutschen Universitaet mehr in diesem Studiengang immatrikuliert werden. Alleridings kannst du sehrwohl noch an einer Fachhochschule in diesem Studiengang immatrikulieren. (Auch an der BA)
2. Du hast das bodenstaendigee Mathematikstudium nicht bestanden, aus welchen Gruenden ist prinizipiell egal (kann sein: Diplom versaut, HS versaut, GS versaut) Was passiert: Du kannst dich an keiner deutschen Universitaet mehr in Mathematik oder artverwandten Studiengaengen (Technomathe, Wirtschafstmathe...) immatrikulieren, sehrwohl aber an Fachhochschulen.(Oder einer BA)
3. Du hast aus folgenden Gruenden entgueltig nicht bestanden: a) 8 Semester studiert ohne Vordiplom b) 1. WH nicht bestanden und sicher, dass fuer eine WH 2 kein begruendeter Ausnahmefall vorliegt. Was passiert: Glueckwunsch, das SaechHG hat sich geaendert, du darfst weiter studieren. Musst die WH 2 aber beantragen und zum naechstmoeglichen Termin ablegen. (Die Frist fuer die Stellung des WH2-Antrages sollte nicht vor dem 9. Januar 2009 abgelaufen sein)
Edith - die Frist fuer die Stellung des WH2 Antrages sollte prinizipiell ueberhaupt nicht abgelaufen sein
Dieser Beitrag wurde von aeon: 23 Jun 2009, 16:07 bearbeitet
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.  
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