Hallo,
gibt es an der TUD irgendwelche rechtlich- bindenden Vorschriften für die Seitenzahl einer Bachelorarbeit? Oder ist das Fakultäts- oder Lehrstuhlintern?
Bei der TUD- Suche findet man je nach Fakultät und Lehrstuhl die unterschiedlichsten Angaben von 25- 60 Seiten. Mein betreuender Prof meinte, er wisse es nicht und im Prüfungsamt gibts nur die Aussage, dass es so um die 30 Seiten sein sollten. Da es bei mir aber umfangreicher wird, würde es mich interessieren, ob man sich irgendworauf berufen kann.
Hat da jemand Ahnung? Vielen Dank und Gruß, tempus
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