Zitat(Socres @ 29 Jun 2009, 17:30)
das mit allen gewässern beangeln als dav mitglied kann ich so nicht bestätigen... mein vater ist dav mitglied und darf (nachdem auch er die erforderliche angelkarte/marke gekauft hat nur in den gewässern angeln die laut gewässerverzeichnis seiner ortsgruppe (oder wie das heisst zugehörig sind) das is prinzipiell ja auch nich das problem ob ich auch (entsprechende karte vorausgesetzt) auch in den gewässern des anderen verbandes angeln darf (also ob der verband mir sone karte verkooft)

Du tust ja grad so, als ob der Kurs eine Belästigung und das angesprochene Gewässerverzeichnis nen Faltblatt mit 3 Pfützen wäre....
Diese Kurse werden in einigen Ortsgruppen auch im laufenden Jahr angeboten, bzw. Prüfungen durchgeführt (so, war es zumindest noch zu meiner Zeit). Wenn es dir an der von dir angesprochenen Fischkunde mangelt, ist das genau der Punkt an dem der Kurs für einen Fischerschein seine Berechtigung findet. Damit weißt du (sinnbildlich gesprochen nach) den Tierschützern nach, dass du weißt was du tust und versucht KEIN Tierquäler zu sein, wenn dir mal nen Fisch an den Haken geht.
So, nun zu dem restliche Wirrwarr.
Was brauchst du:
1.) Fischereischein - den bekommst du nach der Prüfung bei den Onkels in/aus Königswartha für 3 / 5 / 10 Jahre.
2.) Einen Verein. Dem trittst du bei, zahlst einen Jahresbeitrag und kannst dann in den Gewässern des sächsischen DAV angeln. Diese sind neben endlosen km - Elbe auch Nebenflüsse, Baggerseen, Talsperren und und und...
3.) Willst du in den Gewässern des DAV Brandenbrug angeln, so gibts es kostenlos oder für wenig Geld ein Brandenburgmarke. Die klebst du in deinen Vereinsausweis und fertig ist der Lack.
4.) Möchtest du nur mal im Urlaub angeln, so reicht es sich eine Angelkarte am Pachtgewässer deiner Wahl zu holen. Um die zu bekommen, reicht der gültige! Fischereischein.
Petri!