Zuallererst solltest du dich fuer die 2 Semester beurlauben lassen. Einfach deshalb, weil ich finde, dass du dir sonst Leistungen erschleichst (Kindergeld, BaFoeG), die dir nicht zustehen.
Ich entnehmen deinem Post, dass du gerade im 2. Semester bist. Du wirst also bis zum 4. Semester, wenn du dich ordnungsgemaess zurueckmeldest, so oder so nicht exmatrikuliert. Du musst allerdings bedenken, dass du, solltest du irgendwann Ambitionen haben, doch noch mal studieren zu wollen, dies in Sachsen nach geltendem Hochschulrecht nur dann tun kannst, wenn du in deinem jetztigem Studiengang eine Leistung nach PO erbracht hast. (sinngemaess steht im Gesetzt: Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Bewerber in einem oder mehreren Studiengaengen 4 Semester studiert hat ohne eine Leistung nach Pruefungsordnung zu erbringen).
Ansonsten steht natuerlich ein abgebrochenes Studium in deinem Lebenslauf, warum du erst nach 4 Semestern gemerkt hast, das es dir nicht liegt, kannst du natuerlich mit "Ich hab nach 2 Semestern angefangen mich an $Blubb zu beteiligen, der Status Studenten war dafuer essentiell." erklaeren. Ob das ein Personalchef als einleuchtend ansieht is eine ganz andere Frage.
Im uebrigen exmatrikuliert die Uni von sich aus immer nur zum Ende eines Semesters, dass meist mit einem Semester verzug, es sei denn du bezahlst den Semesterbeitrag nicht. Dies tut sie allerdings auch nur mit Grund, z.B. Pruefungsanspruch verloren etc..
@Chris: Ein Zweitstudium beginnt man nur dann, so dachte ich bisher, wenn man ein anderes Studium bereits (edit) erfolgreich abgeschlossen hat.
Dieser Beitrag wurde von aeon: 02 Jul 2009, 12:30 bearbeitet
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