Zitat(Binhpac @ 30 May 2010, 14:29)
Zweitens: Die Motive, ob pädophil oder Beruf, warum er das Zeug zu Hause hatte und vertrieb, werden wir nie herausfinden. Es geht nicht um Sitte oder Moral. Das Gesetz sagt: er darf das nicht!
Das Gesetz war in diesem Fall unklar. Der Begriff, der im Raum stand, ist "Rechtsirrtum". Diesen Fall aus zu diskutieren hat das Gericht umgangen, indem es sein Interesse als "privat" festgelegt hat. Nun hat das Gericht festgelegt, dass für einen Abgeordneten §184b Abs. 5. nicht gilt (war vorher unklar). Das gibt einerseits Rechtssicherheit, andererseits hinterlässt es den faden Nachgeschmack, dass Politiker Aussagen wie "das ganze Netz ist voller Kinderpornographie. Mit zwei Klicks kommt man zu 10.000 geschändeten Kindern" glauben müssen, und dies nicht nachprüfen dürfen, weil sie sich sonst strafbar machen. Das ist vielleicht nicht das, was sich manche Menschen unter Kompetenzbildung vorstellen.
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Bewundernswert, wie viele Leute bei der Sachlage ihn noch verteidigen. Achtung These: Das ist bei vielen einfach Lobbyismus, weil er bei der Piratenpartei war, denn diese Leute würden niemals einen CDU-Politiker in derselben Lage verteidigen.

Sicher hat man immer einen Grund, tiefer in die Materie einzusteigen. Es gibt auch nichts zu verteidigen, denn, dass Tauss KiPo besessen hat, wurde von niemanden bestritten. Das war schon vorher klar. Deswegen kann man ihn auch nach dem Urteil nicht verteidigen. Er besaß es, es ist strafbar (gerade weil die Ausnahme nicht gilt), er wurde dafür verurteilt. Aber er ist kein Pädophiler.
Interessant ist gerade der letzte Punkt im Hinblick auf das Strafmaß, da Vor-dem-Recht-Pädophile und mehrfach wegen KiPo vorbestrafte Menschen mit einer deutlich niedrigeren Strafe davon kommen, wie der Herr "Wollte nur mal gucken" Tauss.