Er ist mir ja immer noch etwas unheimlich, aber er nutzt wenigstens seine Möglichkeiten, um an richtiger Stelle den richtigen Leuten zu sagen, was die gerade mit unserem Land machen.
Ohne Mäzchen, ohne Ränkespiel, ohne Umschreibungen, right in their face! Find ich gut.
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 01 May 2018, 21:06 bearbeitet
Nein, es ist keine demokratische Lücke. Ein Bundestagsabgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet (GG Art. 38). Das Mandat eines Bundestagsabgeordneten ist unabhängig von einer Partei- oder Fraktionszugehörigkeit. Infolgedessen darf auf einer Parteiliste auch jede beliebige Person antreten. Natürlich wird eine Partei auch darauf achten, dass die Personen, die sie aufstellt, die Meinung des eigenen Parteiprogrammes vertreten.