Er ist mir ja immer noch etwas unheimlich, aber er nutzt wenigstens seine Möglichkeiten, um an richtiger Stelle den richtigen Leuten zu sagen, was die gerade mit unserem Land machen.
Ohne Mäzchen, ohne Ränkespiel, ohne Umschreibungen, right in their face! Find ich gut.
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 01 May 2018, 21:06 bearbeitet
Wenn das Gericht sagt, er ist schuldig, dann ist er schuldig.
Komisch fühlt sich in meinen Augen nur an, dass das Gericht an der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nichts auszusetzen hatte. Schade finde ich, dass die Auslegungsfähigkeit des §184b nicht behandelt wurde. Interessant finde ich, dass es heißt, er müsse das Informations- und Fragerecht an die Bundesregierung nutzen (hab das Urteil noch nicht gelesen, sondern nur die Zusammenfassung auf http://www.bruchsal.org/story/tauss-urteil), von daher weiß ich noch nicht, wie das für die Abgeordneten ausgelegt werden muss (kann ja sein, dass das Gericht der Meinung ist, dass sich die Abgeordneten NUR über die Regierung informieren dürfen).