Geplant ist nicht mehr und nicht weniger als die Wiedereinführung einer Rentenregelung, die erst vor gut einem Jahr gestoppt worden war, weil man der Öffentlichkeit die damit verbundenen üppigen Versorgungsleistungen nicht mehr vermitteln konnte. Stattdessen wählte man damals – zumindest für alle Abgeordneten, die im August 2009 neu in den Landtag gewählt wurden – ein neues Verfahren. Der Freistaat zahlt für sie seitdem in ein eigenes Versorgungswerk ein, mit dessen Hilfe die Rentenansprüche der Jung-Parlamentarier finanziert werden sollen.
Der Systemwechsel blieb jedoch intern nicht unumstritten. Weil die dabei erworbenen Altersansprüche der neuen Abgeordneten unter denen der alteingesessenen gelegen hätten, probte der politische Nachwuchs in den vergangenen Monaten erfolgreich den Aufstand. Mit dem Ergebnis, dass nun das Versorgungswerk wieder abgeschafft werden soll und auch den Jungpolitikern ein Anspruch auf eine staatliche Altersrente eingeräumt wird.
Wie großzügig diese künftig ausfallen wird, rechnete kürzlich der Bund der Steuerzahler empört vor: So reichen den Abgeordneten bereits zehn Jahre Mitgliedschaft im Landtag aus, um ab dem 67. Lebensjahr eine Monatsrente von mindestens 1390 Euro zu erhalten – wohlgemerkt, ohne je selbst einen Cent einzahlen zu müssen. Und auch bei diesem Betrag wird es absehbar nicht bleiben, da mit jedem zukünftigen Diätenplus auch die Rentenhöhe automatisch steigen wird.
Mit dem geplanten neuen Gesetz kommen sich die sächsischen Abgeordneten aber auch noch bei einem anderen Punkt entgegen. So soll sich das Renteneintrittsalter künftig kontinuierlich reduzieren, wenn man dem Landtag länger als zehn Jahre angehört. Alle Politiker, die maximal bis zu 15 Jahre durchhalten, haben dann schon ab dem 62. Lebensjahr Anspruch auf die staatliche Altersversorgung, die in dem Fall lediglich ein paar Prozentpunkte geringer ausfällt.
Wird übrigens genau nach dem neuen Doppelhaushalt ("Einsparungen in Milliardenhöhe") beschlossen. Frohe Weihnachten liebe Parlamentarier.