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>2. Wiederholung Amtsarzt?

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post 10 Aug 2009, 18:09

Neuling


Punkte: 1
seit: 10.08.2009

Hey muss man beim kranksein* immernoch bei der 2. Wiederholung zum Amtsarzt???

Dieser Beitrag wurde von Bruce: 10 Aug 2009, 18:09 bearbeitet
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Antworten(1 - 2)
post 10 Aug 2009, 18:30
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versucht
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seit: 21.10.2007

Zitat(Bruce @ 10 Aug 2009, 18:09)
Hey muss man beim kranksein* immernoch bei der 2. Wiederholung zum Amtsarzt???


wenn du eine 1. WH vergeigt hast und nun eine 2. beantragen musst: Nein.

Einfach bei deinem Pruefungsausschuss fristgerecht (du wirst einen Brief bekommen, der dich darueber in Kenntnis setzt, das du eine 1. WH nicht bestanden hast, in dem eine Frist gesetzt wird) beantragen und zum naechstmoeglichen Pruefungstermin* fristgerecht zur Pruefung anmelden, schreiben und bestehen.

Wenn du eine 2. WH schreiben willst, dich aber dazu "nicht in der Lage fuehlst" und dich deswegen krankschreiben willst: Nein.

Ein normaler Arzt reicht dafuer aus, es sei denn du trittst zur Pruefung an, und stellst, dann erst fest, dass du "nicht in der Lage bist" die Pruefung zu absolvieren.


*Das heisst, der Zeitraum von einem Jahr zur Wiederholung, den man bei vergeigter Erstpruefung hat, gilt hier nicht. Du musst die Pruefung (es sei denn, du bist krank) schreiben, wenn die sie das naechste mal angeboten wird

(ich schreibe so oft fristgerecht, weil das den meisten das Genick bricht)

Dieser Beitrag wurde von aeon: 10 Aug 2009, 18:34 bearbeitet


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post 10 Aug 2009, 20:02
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3. Schein
***

Punkte: 180
seit: 24.05.2005

Das mit dem Brief, den man nach einer vergeigten 1. WH bekommt, scheint nicht an allen Fakultäten (Maschinenwesen) der Fall zu sein. Ich habe so einen Brief nicht bekommen und wusste quasi nur vom "hören sagen", dass ich 4 Wochen nach Bekanntgabe des Ergenisses einen schriftlichen Antrag auf eine 2. WH stellen muss. Gut das doch einige die Prüfungsordnung gelesen haben wink.gif
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