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> Praktikum als Prüfungsleistung etwas kompliziert- lest selbst

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post 13 Aug 2009, 12:45
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brunetti
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seit: 12.07.2007

Also ich versuche es mal zu erklären:

Ich bin im 8. Semester und mache nächstes Semester ein Urlaubssemester um bei einem stetig wachsenden Automobilhersteller ein Praktikum von 6 Monaten zu machen. Danach müsste ich meine Diplomarbeit innerhalb von 4 Wochen anmelden, da das Praktikum meine letzte Prüfungsleistung wäre.
Jetzt aufgepasst: da ich aber gerne noch ins ausland würde, und mich als student auch noch fördern lassen möchte, habe ich überlegt nach den 6 Monaten praktikum noch 3 Monate Praktikum in England zu machen(wäre dann ab april 2010). Jetzt die Frage: da könnte ich ja auch das 3 monate lange auslandspraktikum als prüfungsleistung anerkennen lassen und nach den 3 monaten erst diplomarbeit anmelden, denn denen kann ja egal sein, warum ich 6 monate zuvor schonma ein Praktikum gemacht habe, oder muss ich mir die 6 Monate Praktikum anrechnen lassen?
Ich hoffe ihr versteht mich.
Mein Prof. meinte zwar auch das man die Regelung mit den 4 Wochen recht flexibel händeln kann, aber sicher ist sicher.

Wäre euch für Anregungen und Erfahrungen sehr dankbar.
Das ist nämlich mein neues Auslandskonzept, nachdem ich erst work and travel in australien machen wollte. blink.gif
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post 13 Aug 2009, 13:14
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versucht
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Warum musst du denn deine Diplomarbeit innerhalb von 4 Wochen nach dem Praktikum anmelden?

Ist das bei euch irgendwo festgeschrieben, dass das so sein muss? (In der PO z.B. ein Passus, der festlget, dass man die DA 4 Wochen nach Erlangen der Scheinfreiheit anmelden muss?)

Dieser Beitrag wurde von aeon: 13 Aug 2009, 13:41 bearbeitet


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post 13 Aug 2009, 15:35
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brunetti
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Punkte: 1145
seit: 12.07.2007

Zitat(aeon @ 13 Aug 2009, 13:14)
Warum musst du denn deine Diplomarbeit innerhalb von 4 Wochen nach dem Praktikum anmelden?

Ist das bei euch irgendwo festgeschrieben, dass das so sein muss? (In der PO z.B. ein Passus, der festlget, dass man die DA 4 Wochen nach Erlangen der Scheinfreiheit anmelden muss?)
*


leider ja: "Das Thema der Diplomarbeit wird spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module ausgegeben." deswegn bin ich ja am überlegen welches der Praktika ich mir dann anrechne, denn das 6 monatige mache ich ja m urlaubssemester und das drei monatige wre dann wieder regulär in meiner semesterzeit. wenn das alles so geht wie ich mir das gerade denke.

obwohl mein Prof meinte, das unser Vorsitzender das sehr kulant regeln kann. huh.gif

Dieser Beitrag wurde von Letti: 13 Aug 2009, 15:36 bearbeitet
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