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> Praktikum als Prüfungsleistung etwas kompliziert- lest selbst

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post 13 Aug 2009, 12:45
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brunetti
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Also ich versuche es mal zu erklären:

Ich bin im 8. Semester und mache nächstes Semester ein Urlaubssemester um bei einem stetig wachsenden Automobilhersteller ein Praktikum von 6 Monaten zu machen. Danach müsste ich meine Diplomarbeit innerhalb von 4 Wochen anmelden, da das Praktikum meine letzte Prüfungsleistung wäre.
Jetzt aufgepasst: da ich aber gerne noch ins ausland würde, und mich als student auch noch fördern lassen möchte, habe ich überlegt nach den 6 Monaten praktikum noch 3 Monate Praktikum in England zu machen(wäre dann ab april 2010). Jetzt die Frage: da könnte ich ja auch das 3 monate lange auslandspraktikum als prüfungsleistung anerkennen lassen und nach den 3 monaten erst diplomarbeit anmelden, denn denen kann ja egal sein, warum ich 6 monate zuvor schonma ein Praktikum gemacht habe, oder muss ich mir die 6 Monate Praktikum anrechnen lassen?
Ich hoffe ihr versteht mich.
Mein Prof. meinte zwar auch das man die Regelung mit den 4 Wochen recht flexibel händeln kann, aber sicher ist sicher.

Wäre euch für Anregungen und Erfahrungen sehr dankbar.
Das ist nämlich mein neues Auslandskonzept, nachdem ich erst work and travel in australien machen wollte. blink.gif
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Antworten(15 - 18)
Perseus
post 14 Aug 2009, 22:03
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Meine STO damals in Sachsen sah gar kein Praktkum vor, meine neue (in Thüringen) hat da ein Semester für eingeplant, was in meinen Augen auch sinnvoll ist, wenn ein Praktikum zum Abschluss gefordert wird. Eigene Erfahrungswerte also, die ich nach Sachsen projiziert habe.

Aber gut jetzt, andere Länder, andere Sitten - ich habs ja nun verstanden.
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post 14 Aug 2009, 22:37
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Drehrumbum der Runde
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Zitat(Perseus @ 14 Aug 2009, 21:45)

-> Urlaubssemester für Pflichtpraktikum ist nicht.
*


quatsch.

also ich hab zufällig 2 urlaubssemester für n praktikum genommen und werd die nächsten 2 regulären semester auch noch arbeiten gehen...

es interessiert niemanden, was man im urlaubssemester macht. es gibt auch keine nachweispflicht und es fragt auch keiner und es will auch niemand irgendwelche zeugnisse oder sonstiges sehen.

und beim ausfüllen von dem blauen bogen gibts explizit beim grund die option 'praktikum'... ganz losgelöst von pflicht oder nicht


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post 14 Aug 2009, 22:37
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Das Mechatronik-Studium an der TU sieht ein Praktikumssemester vor.


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post 15 Aug 2009, 00:00
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6. Schein
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Zitat(lusch3 @ 14 Aug 2009, 22:37)
Das Mechatronik-Studium an der TU sieht ein Praktikumssemester vor.
*


die im maschwesen auch


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