Zitat(Rainwater @ 13 Aug 2009, 18:38)
Bachelor in technische Philosophie ?

nee diplom soziologie...
Zitat(die_dan @ 13 Aug 2009, 18:46)
drölf hat recht, prüfungsleistung gilt erst dann als erbracht, wenn du den praktikumsbericht abgegeben hast und die den anerkennen. Problem gelöst.
Ansonsten: Alles was du geschrieben hast, funktioniert, is aber sinnfrei, weils ja auch so geht. Frag einfach ma dein Prüfungsamt. Warum macht das nie einer?

so einfach ist das dan doch nicht, es ging auch noch um bafög, was ich nur erhalte, wenn ich noch eine offene prüfungsleistung habe. doch jetzt auch nicht förderungsfähig ist, weil in meiner po nicht drinne steht das ich ein praktikum von mindestens 3 monaten sondern nur 6 wochen machen muss. naja dumm gelaufen. und deshalb wollte ich wissen wie das läuft. prüfungsamt hab ich gefragt, die hat gemeint, ich muss mir nichts anerkennen lassen, kann ja im urlaubssemester machen was ich will. so wäre das geklärt, sorry das ich gefragt habe.
Zitat(Perseus @ 13 Aug 2009, 19:40)
was geht bei euch denn, Praktikum im Urlaubssemester?


da bei uns wie gesagt nur 6 wochen berufspraktikum vorgesehen sind, und das jawohl mal mickrig ist, mache ich nen halbes jahr frei und mache da eins. so siehts nämlich aus, bei nem studium wo der praxiybezug sowieso schon so niedrig ist, dann auch nur 6 wochen praktikum vorzuschreiben ist völlig lächerlich. so kriegt man nie nen job, und alle brüllen ja immer nach erfahrung, aber das was ich machen will, lohnt auch gar nicht in 6 wochen und keiner nimmt einen für diesen zeitraum.
Dieser Beitrag wurde von Letti: 14 Aug 2009, 13:57 bearbeitet