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Für die Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt die Fahrradmitnahmeregelung gemäß VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 2) – siehe Tarifbestimmungen – wie für Tageskarten... Für die Mitnahme eines Hundes außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt uneingeschränkt der VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 3) – siehe Tarifbestimmungen.
Und bei diesen Tarifbestimmungen steht:
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Bei Nutzung von Tageskarten ist entsprechend deren zeitlicher Gültigkeit für je ein
Fahrrad pro Person ein ermäßigter Einzelfahrschein bzw. Abschnitt(e) der ermäßigten
4er-Karte
- der Preisstufe 1 für eine Tarifzone bzw. zwei benachbarte Tarifzonen und
- der Preisstufe 2 für den Verbundraum erforderlich.
Also reicht EIN ermäßigter Fahrschein für ein Fahrrad aus, für einen Hund nicht, da nur bei Fahrrädern die Tageskartenregelung gilt.