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> semesterticket mit hund? gibt es da sonderregelungen?

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post 21 Aug 2009, 12:55
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

wir haben letztens erfahren, daß angeblich für eine reise in die sächsische schweiz nur einmal ein
ermäßigtes ticket gelöst werden muß. das heißt das hin- und rückfahrt schon mit einer einfachen fahrt
abgegolten sind. kann das irgendjemand bestätigen, verneinen oder beschreiben auf welcher grundlage
das evtl. funktionieren sollte?


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 21 Aug 2009, 16:14

1. Schein
*

Punkte: 14
seit: 31.12.2006

Zitat
Für die Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt die Fahrradmitnahmeregelung gemäß VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 2) – siehe Tarifbestimmungen – wie für Tageskarten... Für die Mitnahme eines Hundes außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt uneingeschränkt der VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 3) – siehe Tarifbestimmungen.

Und bei diesen Tarifbestimmungen steht:
Zitat
Bei Nutzung von Tageskarten ist entsprechend deren zeitlicher Gültigkeit für je ein
Fahrrad pro Person ein ermäßigter Einzelfahrschein bzw. Abschnitt(e) der ermäßigten
4er-Karte
- der Preisstufe 1 für eine Tarifzone bzw. zwei benachbarte Tarifzonen und
- der Preisstufe 2 für den Verbundraum erforderlich.


Also reicht EIN ermäßigter Fahrschein für ein Fahrrad aus, für einen Hund nicht, da nur bei Fahrrädern die Tageskartenregelung gilt.
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wombat1st   semesterticket mit hund?   21 Aug 2009, 12:55
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