Zitat(Bibero @ 22 Aug 2009, 10:37)
Das vergleichst man mit polizeiarbeit?
Du weißt, dass es einen Paragrafen gibt, der Tauss den Besitz von KiPo erlaubt? Deswegen ist er auch noch lange nicht verurteilt, weil das Gericht erst prüfen muss, ob der Paragraf vielleicht doch nicht zur Anwendung kommt.
Tauss ist Medienexperte der SPD gewesen und somit ist es eigentlich seine Pflicht zu überprüfen, ob das stimmt, was die CDU zur KiPo behauptet. Man kann sich natürlich als Abgeordneter und Medienexperte hinsetzen und sagen: ok, da hat jemand gesagt, dass man hinter jedem zweiten Link im Internet schnell zu KiPo kommt, also stimmt das auch.
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Das versuch ich das nächste mal auch:
Du wärst durch das entsprechende Gesetz nicht gedeckt.
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Entschuldigung, das ist die größte Farce im an Farcen durchaus nicht armen Politikbetrieb.
Und noch so ein Punkt, der mich bewegt: Angenommen, der nette Mensch hat das wirklich aus dem Grund gemacht, diesen Pornoring auffliegen zu lassen - um berühmt zu werden - was für ein Verständnis von Justiz und Selbstjustiz hat dieser Mensch dann, und ist so jemand für politische Ämter geeignet?
Das Primärziel war nicht den KiPo-Ring auffliegen zu lassen, sondern nachzuschauen, wie dessen Vertriebsstrukturen sind. Das Auffliegen wäre eine Bonbon gewesen, was es gratis oben drauf gegeben hätte.
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Und zum Verhalten der SPD: Herr Tauss tritt von allen öffentlichen Ämtern in der SPD zurück und kandidiert nach 15 Jahren im Bundestag nicht mehr in Karlsruhe-Land als Direktkandidat - die SPD kennt also offensichtlich die Balance aus Unschuldsvermutung und politischem Selbstmord.
So ist es auch bei der Piratenpartei. Herr Tauss hat keine öffentlichen Ämter inne und kandidiert auch nicht für den Bundestag, weder direkt noch auf irgendeiner Liste. Wo ist der Unterschied zur SPD?
Im Übrigen vergeht sich die SPD da mal wieder am Gesetz. Sie fordert Tauss auf, sein Bundestagsmandat zurückzugeben, da dies die Folge aus seinem Parteiaustritt wäre. Dabei sollte die SPD wissen, dass ein Mandat im Bundestag nicht an Fraktions- oder Parteimitgliedschaft gebunden ist.
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Vielleicht ist der Typ unschuldig, vielleicht auch nicht, ist mir scheißegal - vor Gericht bekommt er zu Recht seine Unschuld vermutet - aber trotzdem ist so jemand kein Aushängeschild für eine ernstzunehmende Partei.
Es gibt keinen Grund für eine Partei so einer Person die Aufnahme zu verweigern. Die Piratenpartei bleibt mit der Aufnahme ihren Prinzipien treu. Wer hier eine Aufnahme verweigert, den muss man ernsthaft fragen, ob er sich im Stande sieht, die Rechtsordnung und Moral in unserem Lande zu verteidigen.
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Und zum Thema Rechtsradikale:
Rechtsradikalismus ist in der Piratenpartei laut Satzung nicht akzeptabel. Die unbequeme Frage ist, ab wann Rechtsradikalismus anfängt und wie lange eine rechtsgerichtete Gesinnung erlaubt ist (wir erinnern uns, alles rechts von der Mitte gilt als rechts).
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Dieser "Einzelfall" eines - wahrscheinlich nach dem Medienrummel mittlerweile ausgeschlossenen - Herrn Thiesen würde mich vielleicht auch ohne
Herrn Lundström nicht so stören..

Hmmm ... jetzt erweitern wir das ganze auf einen Fall, der rein gar nichts mit der deutschen Piratenpartei zu tun hat. Und eigentlich auch nichts mit der schwedischen Piratenpartei. Was für ein Argument. Herzlichen Glückwunsch.