Zitat(_joschi_ @ 06 Sep 2009, 10:57)
Ich war bei der Frau im Prüfungsamt, und sie meinte, solange nicht alle Leistungsnachweise erbracht wurden, gibt es das Formblatt 5 nicht ausgehändigt, womit man den BAfög-Antrag für das 5. Semester stellt. Dem Studentenwerk ist es egal, ob du das Vordiplom hast, die wollen nur das Formblatt 5 unterschrieben vom Prüfungsamt sehen.
Das Pruefungsamt ist nach §48 BAaFoeG dazu verpflichtet dir das
Formblatt 5 nach dem 4. Semester aushaendigen - ob du im Plan bist, oder nicht.
Es ist nicht nur moeglich auf dem Formblatt zu vermerken, dass das Studium des Antragsstellers nach Ordnung verlaeuft, sondern auch der negative Fall. Dann muss das Pruefungsamt aufzaehlen, welche Pruefungen fehlen.
Das machst du dem Pruefungsamt klar, wendest dich, sollten die Damen und Herren auf stur stellen an den Pruefungsausschuss.
Mit dem negativ ausgefuelltem Formblatt 5 gehst du zum BAFoeG-Amt, da bekommst du von deiner Sachbearbeiterin (und nur da) einen "Antrag auf späteren Nachweis von Leistungen", auf dem das Pruefungsamt vermerken muss was genau noch fehlt, und warum es fehlt, das BAFoeG-Amt entscheidet dann ueber die Weiterzahlung nach deren Grundsaetzen.
Da ich aus deinem Anfangspost herauslese, dass dir nur eine Pruefung wegen Nichtbestehen fehlt (wenn du geschoben haettest, waere das was anderes), sollte es nach Erfahrung kein Problem sein, weiter BAFoeG zu bekommen.