Zitat(Quickley @ 07 Oct 2009, 09:32)
Alles klar, aber was ist, wenn Maschinenbau immer noch ein Diplomstudiengang ist? Was ja an der TU-Dresden der Fall ist. Wurde das generell abgeschafft, oder gilt es nur nicht, wenn man sich als Bachelorette einschreibt?

Dass Masch.-Bau noch ein Dipl.-Studiengang ist, spielt keine Rolle. Bindend ist das Gesetz. Im neuen SächsHG wurde diese 8-Semester Klausel als Grund für Versagung der Immatrikulation durch eine Klausel erstzt, die sinngemäß aussagt: Wenn man 4 Semester in einem oder mehreren Studiengängen studiert hatn (Urlaubssemester zählen also nicht, in die 4 Semester rein), ohne einen Leistungsnachweis nach Prüfungsodnung zu absolvieren, muss die Immatrikulation versagt werden.
Musste also mindestens irgend einen Schein machen, damit du nach 4 Semestern nicht exmatrikuliert wirst/du nicht nie wieder in Sachsen immatrikuliert werden kannst (nach geltendem Gesetz)
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

