also ich denke, dass bei den beschriebenen umständen die chancen auf einen umzug nicht schlecht stehen. prinzipiell sollte eine freie wahl der wohnung bestehen, solange sich an den sozialen leistungen des arbeitsamtes nichts ändert (gleicher mietpreis bei vergleichbarer ausstattung und größe der wohnung).
weiterhin sind angezeigte mängel in angemessenem zeitraum zu beseitigen, was offensichtlich nicht geschehen ist. "ziehen" ist ein weiterer mangel, den der vermieter beseitigen sollte. insgesamt ist es daher fraglich, ob das arbeitsamt dazu zwingen kann dort wohnen zu bleiben, wenn das abstellen der mängel nachweislich nicht stattgefunden hat.
mein tipp wäre daher noch mal mit dem arbeitsamt reden, dort beweise vorlegen, dass eine nachbesserung der mängel nicht stattgefunden hat, um einen vorort-termin bitten, damit sich die dame oder der herr auch mal einen eindruck der situation machen kann (vermutlich wird das aber abgelehnt, kann aber im weiteren verlauf hilfreich sein) und wenn das alles nichts hilft solltest du einen anwalt einschalten. falls dir dazu das geld fehlt, gibt es die möglichkeit zum amtsgericht zu gehen und dort für ca. 20 euro prozesskostenhilfe zu beantragen.
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link zu hinweisen zur prozesskostenhilfe-->
link zum formularviel erfolg!
hab übrigens auch nicht viel zeit und schreibe deshalb permanent klein - ich hoffe es bleibt alles lesbar.. 
/edit: war zuerst der falsche link zum formblatt
Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 20 Nov 2009, 17:06 bearbeitet