Im Untertitel deines Threads steht. "Will ausziehen, kann aber nicht"
Das is so nicht richtig. Du hast IMMER das Recht auf eine ordentliche Kuendigung.
Hinzukommt das Recht auf fristlose Kuendigung, von welchem du Gebrauch machen kannst, wenn du den Vermieter ermahnt hast, Maengel abzustellen und das in einer von dir gestellten (ueblich sind 2 Wochen) Frist nicht geschehen ist. Hierbei sind nur solche Maengel gemeint, auf deren Entstehung du keinen Einfluss hast; fehlendes Wasser, kaputte Heizung, verwahrlosende Mitmieter, zum Beispiel. Die Beseitigung von Maengeln in der Wohnung, deren Kosten einen im Mietvertrag festgelegten Betrag nicht ueberschreiten, muessen selbst getragen und, mit Hinweis an den Vermieter, selbst veranlasst werden. Dies gilt nicht fuer kaputte Fenster (ausser austauschbare Dichtgummies), Tueren sowie Kabel und Rohre, sofern nicht selbst verlegt; natuerlich nur fuer den Fall, dass der Mangel nicht eigenverschuldet ist.
in deinem konkreten Fall sind die Gruende fuer eine fristlose Kuendigung imho gegeben, dass die ARGE dich nicht zwingen kann, dort zu wohnen, hat yocheckit schon begruendet
Dieser Beitrag wurde von aeon: 20 Nov 2009, 17:27 bearbeitet
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.  
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