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> vermieter will ausziehen kann aber nicht

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post 20 Nov 2009, 13:53

Neuling


Punkte: 2
seit: 20.11.2009

hallo ihr lieben,

ich hab da mal eine frage und zwar habe ich stress mit dem vermieter von mir und auch mit dem hausmeister ich wohne ein jahr hier in meiner 1 zimmerwohnung und es waren mangel da..... ja das fenster war undicht ja das wollten sie machen meine steckdosen in der küche geht nicht ich habe ein lebensmittel messi neben mir der ganze balkon ist voller vergammelten lebensmittel in der wohnung von ihr auch es stinkt derbst ich will hier gerne raus.....
nun habe ich das problem das ich vom arbeitsamt geld bekomme und die mir imoment die mite finanzieren tut ja die lassen mich aber nicht ausziehen die sagen das ist kein grund um auszuziehen mein balkon war 6 monate zu geaschaubt es hat nur gezogen ich werde immerwieder krank und habe keine kraft mehr ich wollte euch fragen was mann dan machen kann ..... vlt kennt ihr ja so ein tehma .... würde mich aber dehr freuen
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post 20 Nov 2009, 17:17
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versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Im Untertitel deines Threads steht. "Will ausziehen, kann aber nicht"

Das is so nicht richtig. Du hast IMMER das Recht auf eine ordentliche Kuendigung.

Hinzukommt das Recht auf fristlose Kuendigung, von welchem du Gebrauch machen kannst, wenn du den Vermieter ermahnt hast, Maengel abzustellen und das in einer von dir gestellten (ueblich sind 2 Wochen) Frist nicht geschehen ist.
Hierbei sind nur solche Maengel gemeint, auf deren Entstehung du keinen Einfluss hast; fehlendes Wasser, kaputte Heizung, verwahrlosende Mitmieter, zum Beispiel.
Die Beseitigung von Maengeln in der Wohnung, deren Kosten einen im Mietvertrag festgelegten Betrag nicht ueberschreiten, muessen selbst getragen und, mit Hinweis an den Vermieter, selbst veranlasst werden. Dies gilt nicht fuer kaputte Fenster (ausser austauschbare Dichtgummies), Tueren sowie Kabel und Rohre, sofern nicht selbst verlegt; natuerlich nur fuer den Fall, dass der Mangel nicht eigenverschuldet ist.

in deinem konkreten Fall sind die Gruende fuer eine fristlose Kuendigung imho gegeben, dass die ARGE dich nicht zwingen kann, dort zu wohnen, hat yocheckit schon begruendet

Dieser Beitrag wurde von aeon: 20 Nov 2009, 17:27 bearbeitet


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May your love never end and if you need a friend,
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post 21 Nov 2009, 01:14
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2. Schein
**

Punkte: 123
seit: 07.02.2009

Zitat(aeon @ 20 Nov 2009, 16:17)
...dass die ARGE dich nicht zwingen kann, dort zu wohnen, hat yocheckit schon begruendet
*


sie (die ARGE) kann, da sie (erfahrungsgemäß) sich nicht wirklich mit den umständen beschäftigt und stur nach plan handelt. yocheckit hat aber nicht unrecht, wenn er ihr rät, "beweise" zu sammeln. diese würde ich aber sofort mit dem ablehnungsbescheid der arge an die beschwerdestelle der arge (ganz oben im hauptgebäude) (am besten persönlich) abgeben. falls auch diese stelle es wieder ablehnt, die miete bei auszug weiter zu finanzieren (unbedingt schriftlich geben lassen!!!!), dann erst würde ich den weg zum anwalt antreten.

prozesskosten erübrigen sich, wenn es zu einem prozess kommt und du gewinnst, muss die arge für die kosten aufkommen. ein guter anwalt wird dich aber auch in dieser hinsicht beraten. er sorgt auch für eine beantragung der prozesskostenbeihilfe, falls diese doch nötig wird.


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