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Medscha Mahkt! Die Geburt einer naiven Idee
Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten.
Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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 05 Jan 2010, 10:53
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Anarchohedonist     
Punkte: 531
seit: 12.10.2008
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Wie viele von euch wissen, hat eine große deutsche Elektronikfachmarktkette gerade eine Aktion laufen, bei der jeder 10. Einkauf umsonst ist. Mein Plan zu dem ganzen Thema: Hier lesenDann hier posten was man will. Mit anderen Exmasen kurzschließen und dann bilden wir Käufer Pools. Beispiel: Ich will ne externe Festplatte (50 Euro) Joachim einen Haartockner (30 Euro) Hermann ein Killerspiel (60 Euro) Merle einen Vibrator in Biberoptik (die sind neben den Waschmaschinen, wers nicht wusste) (85 Euro) Wir vier werden dann in den nächsten Tagen zu Media Markt gehen und jeweils alles kaufen. Natürlich werden wir wahrscheinlich nicht alle gewinnen und sehr wahrscheinlich haben wir drei Biber am Schluss (Murphy). Vorteil bei meinem System ist, dass man den Scheiß auch wirklich zurückbringt und es nicht aus Faulheit behält. Achja, man sollte darauf achten, dass die meißten Ec Karten ein Limit von 500 Euronen haben, deshalb bloß nicht übertreiben mit dem Powershoppen! DISCUSS! Dieser Beitrag wurde von K.rieger: 05 Jan 2010, 12:41 bearbeitet
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Fuchs: ich seh ganz schön agent orange aus
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 05 Jan 2010, 12:56
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Automatix         
Punkte: 5198
seit: 09.11.2005
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Zitat Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB einen zwingenden Rechtsanspruch für Verbraucher dar. Jedem Verbraucher ist es demnach möglich, sich von einem bereits geschlossenen aber noch schwebend wirksamen Vertrag, innerhalb gesetzlicher Fristen, zu lösen. und Zitat Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann nur eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft (vorzugsweise einen Kaufvertrag) abschließt, wenn das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. und Zitat Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat Das gilt _immer_! Gründe für einen Vertragswiderruf müssen nicht angegeben werden! Also kann ich durchaus nen Fernseher oder so kaufen und diesen innerhalb der Frist im Rahmen der gegenseitig zurückzugewährenden Leistungen bei Vertragsauflösung durch Widerruf wieder abgeben... natürlich originalverpackt und unbenutzt. /edit: Zitat Das gilt _immer_! Hmm, ich muss mich belehren lassen, das gilt bei Fernabsatz und VSR-Idioten immer. Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 05 Jan 2010, 13:11 bearbeitet
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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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