Zitat(bunglefever @ 06 Jan 2010, 11:45)
Aber ist das auch bei "normalen" Verkehrsampeln so? Und inwieweit hat die DVB Sonderrechte im Stadtverkehr, die der Otto-Normal-Teilnehmer nicht hat? Bekanntermaßen galt zu DDR-Zeiten der Grundsatz "Die Bahn hat immer Vorfahrt". Welche von diesen Rechten sind noch vorhanden?

Natürlich ist das mit Reick Quatsch, der Rest ist aber wirklich so wie bereits beschrieben, der ÖPNV hat in Dresden an vielen Stellen Vorrang und das auch per Ampelschaltung über Funk.
Zitat(bunglefever @ 06 Jan 2010, 11:45)
Und zuguterletzt die Frage: ist das gerechtfertigt, vielleicht auch in Hinblick darauf, dass zumindest in einer Großstadt der ÖPNV mehr Sinn macht, als der motorisierte Individualverkehr?

Ja. Aber das ist nur meine Meinung als Verkehrswissenschaftler, sicher sieht das der ein oder andere Autofahrer anders.
Dass der ÖPNV Vorrang hat, führt zu nur begrenzten Wartezeiten an Ampeln. Dadurch ist man schneller unterwegs und der Fahrplan ist nicht durch ungünstige Ampelschaltungen beeinflusst. Das steigert die Attraktivität des ÖPNV und das ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll.
Zitat(Chris @ 06 Jan 2010, 12:15)
In Dresden werden die Vorrangschaltungen hauptsächlich in den Nebenverkehrszeiten genutzt, in der Hauptverkehrszeit passt sich die Bahn dem normalen Verkehrsfluss an.

Das stimmt nicht, wo hast du das her?