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>Wohnung nicht fertig - Entschädigung?

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post 13 Jan 2010, 15:10
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

So, mal eine Frage an alle (Hobby-)Juristen smile.gif
Wir wollten am übernächsten Wochenende eigentlich in unsere neue Wohnung ziehen. Auf Grund der Kälte ist diese aber nicht rechtzeitig fertig geworden, der Vermieter/Bauherr wünscht sich ein paar Wochen Aufschub. Gott sei Dank hat es nach Absprache mit unseren Nachmietern soweit geklappt, dass wir hierbleiben können bis Mitte Februar. Laut Vermieter ist die neue Wohnung dann aber definitiv (!) fertig (sie war auch Mitte Januar schon DEFINITIV fertig wink.gif ). Nun meine Fragen.

1. Kann ich diese Zusicherung schriftlich Verlangen oder ist der Frost sowas wie höhere Gewalt (andererseits hätte man dann eben einen größerern Zeitpuffer wählen sollen.... sad.gif ne..)???
2. Bekomme ich sowas wie Entschädigung oder muss ich da jeden Mist nachweisen? Transporter und Packer müssen ja abbestellt werden, genauso wie Möbellieferungen und man hat Gerenne mit allem Möglichen, was man ja jetzt doch noch ne Weile in der alten Wohnung braucht.Das nervt. Gewaltig.
3.Wir zahlen Provision (dass man das an den Eigentümer eigentl nicht muss, lassen wir mal außen vor wink.gif ). Darf ich die selber kürzen auf Grund des Verzugs???

Hülfä! biggrin.gif

Dieser Beitrag wurde von stella: 13 Jan 2010, 15:11 bearbeitet
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post 13 Jan 2010, 23:22
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2. Schein
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Punkte: 127
seit: 18.01.2007

Uns wurden damals drei Kaltmieten erlassen, weil ein Teil der zugesicherten Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zum Einzug fertig waren.
Allerdings unter der Bedingung, dass wir sie selbstständig durchführen, da es sich letztlich aber nur um das Tapezieren dreier mittelgroßer Zimmer handelte, wars immernoch ein guter Deal cool.gif


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stella   Wohnung nicht fertig - Entschädigung?   13 Jan 2010, 15:10
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