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 26 Jan 2010, 22:48
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Ich würde mal sagen, dass du für deine Arbeit einfach eine Rechnung stellst. Entweder abgerechnet nach Arbeitsstunden z.B.: 10x € 8,80 = € 88,00 oder pro erledigter Arbeit (zb. 1x Korrekturlesen € 3,50 bei 10 x also € 35,00 ). Für sowas solltest dann aber, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/freie/berufe/index.html) eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen (wenn mittlerweile nich schon die identifikationsnummer reicht). Denn über deine Einnahmen darfste dann eine Steuererklärung abgeben. Ich gehe mal davon aus, dass es nur kleinunternehmerische Tätigkeit ist, was heißt, dass du dann keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Bei gewerblichen Berufen sollte dann noch eine Gewerbe angemeldet werden. am besten mal bei google kleinunternehmerische Tätigkeit eingeben und beim Finanzamt nachfragen, was du beachten musst. Dann sollte das kein Problem sein. Nur aufpassen, dass nicht der Verdacht der Scheinselbständigkeit auftaucht Dieser Beitrag wurde von chaoscamp: 26 Jan 2010, 22:50 bearbeitet
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 27 Jan 2010, 00:11
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Also nen Kontoauszug haben die von mir nie gesehen, geht die auch nichts an. Ne Einnahmen Ausgabenaufstellung sollte man schon machen Da aber die Ausgaben bei einfachen Tätigkeiten gegen null gehen, macht das nicht so viel arbeit. Als Nachweis reichten dann auch meine von mir gestellten rechnungen. Wie eine Rechnung auszusehen hat, findet man auch im Netz. Anhand von Beispielen sollte man seine dann zurecht friemeln. Vielleicht auch mal beim "Chef" fragen. Manchmal haben die ja welche, die schon länger benutzt werden.
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 27 Jan 2010, 01:31
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Diplom        
Punkte: 1811
seit: 16.05.2007
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Ob es gewerblich oder selbstständig ist lässt sich recht einfach herausfinden: Alles was zum §18 Abs.1 EStG passt ist selbstständig, der Rest gewerblich (Achtung: Gewerbesteuer + Einkommenssteuer). Scheinselbstständigkeit lässt sich ausschließen wenn §15 Abs.2 EStG erfüllt ist. Aufpassen sollte man dann noch bezüglich Umsatzsteuer und - falls man bekommt - Kindergeld. Für das Kindergeld sollte man die Einkünfte (Einnahmen - Ausgaben - Werbungskosten) möglichst gering halten. Das geht z.B. durch hohe Werbungskosten oder so tolle Konstrukte wie §7g EStG. Bei selbstständiger Arbeit gibt es im Übrigen kein Werbungskosten-Pauschalbetrag (vgl. §9a EStG) Den ganzen Bürokratiekram dann wie bereits gesagt im Amt erfragen.
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 27 Jan 2010, 09:36
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dLikP       
Punkte: 1497
seit: 06.10.2006
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Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist auch recht interessant. Du solltest dabei vermutlich letzteres anstreben  .
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flickrUnd wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei -RaT-
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 27 Jan 2010, 09:57
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3. Schein   
Punkte: 318
seit: 28.05.2008
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So, dann misch ich mich auch mal ein. Die Kleinunternehmerregelung wird für dich das beste sein, wichtig ist dass auf deinen Rechnungen der Satz steht, dass du nach §19 UStG Kleinunternehmer bist und deshalb keine USt ausweist. Das funktioniert aber nur wenn deine Einnahmen aus dieser Tätigkeit jährlich unter 17.500 € bleiben. Vorsteuer darfst du dann allerdings auch keine aus deinen Eingangsrechnungen ziehen. Eine Steuererklärung musst du machen, bestehend aus Mantelbogen, Anlage S oder G und Anlage EÜR. Zusätzlich muss auch ne USt-Erklärung gemacht werden, auch als Kleinunternehmer. Um deinen Gewinn zu ermitteln, empfehle ich ne Exceltabelle, in der du deinen Einnahmen deine Betriebsausgaben gegenüberstellst - was übrig bleibt ist dann dein Gewinn.  Alle Belege solltest du 10 Jahre aufbewahren. Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen".
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 27 Jan 2010, 12:11
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2. Schein  
Punkte: 53
seit: 08.04.2008
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Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst.
Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
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 27 Jan 2010, 12:25
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3. Schein   
Punkte: 318
seit: 28.05.2008
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Aber für Bambi eher überflüssig, da sie vermutlich beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen, auf den Sie keine Steuer zahlen muss - wozu also nen IAB bilden, wenn keine Steuer entsteht?! Der IAB lohnt sich nur, wenn Sie wirklich plant größere Investitionen zu tätigen, also ab 1000 Euronen aufwärts...
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 27 Jan 2010, 12:29
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mäh       
Punkte: 1332
seit: 03.08.2005
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Zitat(philipp84 @ 27 Jan 2010, 11:11) Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst. Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.  Ich wohne nicht in Dresden, aber danke trotzdem. Ich glaube aber, dass ich in meiner Stadt wirklich zum Finanzamt muss. Hab hierr noch ein paar informative Beiträge dazu gefunden.
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