So, dann misch ich mich auch mal ein.
Die Kleinunternehmerregelung wird für dich das beste sein, wichtig ist dass auf deinen Rechnungen der Satz steht, dass du nach §19 UStG Kleinunternehmer bist und deshalb keine USt ausweist. Das funktioniert aber nur wenn deine Einnahmen aus dieser Tätigkeit jährlich unter 17.500 € bleiben. Vorsteuer darfst du dann allerdings auch keine aus deinen Eingangsrechnungen ziehen.
Eine Steuererklärung musst du machen, bestehend aus Mantelbogen, Anlage S oder G und Anlage EÜR. Zusätzlich muss auch ne USt-Erklärung gemacht werden, auch als Kleinunternehmer.
Um deinen Gewinn zu ermitteln, empfehle ich ne Exceltabelle, in der du deinen Einnahmen deine Betriebsausgaben gegenüberstellst - was übrig bleibt ist dann dein Gewinn.

Alle Belege solltest du 10 Jahre aufbewahren. Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen".