Auf die Gefahr hin, dass ich mäkelig wirke:
Was da Schnuggi sagt ist richtig. Du hast nichts falsch gemacht.
Auf der Rechnugn sollte der Zusatz vermerkt sein: "Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben" o. ä.
Das hat mit Steuerpflicht oder Steuerbefreiung nichts zu tun, weil die Leistung, die der Kleinunternehmer erbringt grds. auch steuerpflichtig sein kann aber die Steuer nicht erhoben wird, weil die Grenze von 17.500,00 EUR nicht überschritten ist.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist trotzdem abzugeben, weil du dort angeben musst, wie hoch letztlich deine GEsamtumsätze waren. So kann das Finanzamt abchecken, ob du im nächsten Jahr auch noch zu Recht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
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