Ob es gewerblich oder selbstständig ist lässt sich recht einfach herausfinden: Alles was zum
§18 Abs.1 EStG passt ist selbstständig, der Rest gewerblich (Achtung: Gewerbesteuer + Einkommenssteuer).
Scheinselbstständigkeit lässt sich ausschließen wenn
§15 Abs.2 EStG erfüllt ist.
Aufpassen sollte man dann noch bezüglich Umsatzsteuer und - falls man bekommt - Kindergeld. Für das Kindergeld sollte man die Einkünfte (Einnahmen - Ausgaben - Werbungskosten) möglichst gering halten. Das geht z.B. durch hohe Werbungskosten oder so tolle Konstrukte wie
§7g EStG.
Bei selbstständiger Arbeit gibt es im Übrigen kein Werbungskosten-Pauschalbetrag (vgl.
§9a EStG)
Den ganzen Bürokratiekram dann wie bereits gesagt im Amt erfragen.