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Bundesregierung will Daten kaufen... ... die illegal erworben wurden!
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 01 Feb 2010, 22:00
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makellos!         
Punkte: 9823
seit: 10.05.2005
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also zu den beiden Fragen, die wir uns hier stellen, sagt der spiegel-experte Zitat Darf der Staat illegal erworbene Daten kaufen?
Zwei Kernfragen stellen sich nach Ansicht der Rechtsexperten: Darf der Staat illegal erworbene Daten kaufen? Und dürfen illegal beschaffte Steuerdaten vor Gericht verwertet werden?
Der Kauf illegaler Ware ist laut Randt ein schwerer Verstoß gegen den Rechtsstaat. "Die Regierung läuft Gefahr, die Strafprozessordnung und damit die Unschuldsvermutung auszuhebeln", sagt er. Demnach darf der Staat selbst nur gegen Verdächtige vorgehen, sofern ein begründeter Anfangsverdacht besteht. "Kauft der Staat nun illegale Daten, umgeht er diese grundsätzliche Regelung", sagt Randt. "Er schafft so bedenkliche Anreize für Privatermittler, dem Staat dort zuzuarbeiten, wo er selbst nicht aktiv werden darf."
Das könnte auch strafrechtlich ein Problem werden. "Es wird zu prüfen sein, ob der Erwerb illegaler Daten nicht laut Paragraf 259 des Strafgesetzbuchs als Hehlerei einzustufen ist", sagt Randt. "Oder ob es einen rechtfertigenden Notstand gibt, der dieses Gesetz aufhebt."
Welchen Wert haben die Steuerdaten vor Gericht?
Selbst wenn der Kauf illegaler Steuerdaten gerechtfertigt sein könnte, müssten die erworbenen Informationen erst noch als Beweis vor Gericht zugelassen werden. Ob das zulässig wäre, ist bislang noch nie geklärt worden. "Es ist nicht einmal klar, ob Informationen aus Ermittlungen, die durch illegal beschaffte Daten erst ermöglicht wurden, vor Gericht verwertbar wären", sagt Randt.
Die Chance, dass die CD als Beweis taugt, ist allerdings nicht schlecht. "Durch Bürger erlangte Beweise sind nach überwiegender Ansicht im Strafprozess grundsätzlich verwertbar", sagt Tonio Walter, Wirtschaftsstrafrechtler an der Universität Regensburg. Das gelte oft sogar dann, wenn sie "deliktisch erlangt wurden". Verboten sei ihre Verwendung nur, wenn...
* der Bürger durch den Staat instrumentalisiert wurde, zum Beispiel dazu aufgefordert wurde, eine Straftat zu begehen; * es sich um Informationen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung handelt; * die Menschenwürde verletzt wurde, beispielsweise wenn ein Geständnis durch Folter erlangt wurde.
"Die angebotene CD erfüllt keine dieser Ausnahmen, daher dürfte ein Strafgericht sie als Beweismaterial nutzen", so Walters Fazit. Quelle
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