Eine kurze Frage an diejenigen unter Euch, die damit evtl. schon mal zu tun hatten:
Hat man gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse (im konkreten Fall geht es um die Vollidioten der TK!) einen Anspruch auf die Erstattung einer Arztrechnung (Inlandsarztrechnung)? D. h. zumindest auf die Rückerstattung des Kassenärztlichen Regelsatzes für die entsprechende Behanldung, von mir aus auch noch abzgl. einer Verwaltungsgebühr?
Ich hab das blöde Gefühl, dass mich die blöde Bearbeiterin von meinem chronisch überbezahlten, leistungsunwilligen Krankenverarschungsverein rollen will.
Danke vor ab.
|