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off SeandeBasti | post 03 Feb 2010, 19:38 | Themenlink
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Dieser Beitrag wurde von SeandeBasti: 25 Feb 2012, 20:18 bearbeitet
ProfilPM
 
Antworten(15 - 29)
stabilo off post 05 Feb 2010, 17:36 | Antwort#16
Es ist übrigens kein Diebstahl.

§242 I StGB:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Da hier offensichtlich nicht die Absicht bestand und diese offenbar auch immer noch nicht besteht, sich das Eigentum an dem Fahrrad zu verschaffen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Das ist meine Interpretation als Nicht-Jurist.
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Polygon off post 05 Feb 2010, 18:07 | Antwort#17
Zitat(Proxima @ 05 Feb 2010, 16:06)
naja solange man nicht erwischt wird, ist es ja kein verbrechen


Diese Aussage lässt ja schon tief blicken, aber das

Zitat
und wer sich beklaun lässt hat entweder pech gehabt oder war zu blöd


setzt dem ganzen noch ein Sahnehäubchen drauf. Aber naja, grenzenlose Arroganz halt, bis es dich selber mal trifft smile.gif.

Zitat
§242 I StGB:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Da hier offensichtlich nicht die Absicht bestand und diese offenbar auch immer noch nicht besteht, sich das Eigentum an dem Fahrrad zu verschaffen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Das ist meine Interpretation als Nicht-Jurist.


Cool, dann nehmen wir in Zukunft einfach Sachen die uns nicht gehören, schreiben das möglichst schwammig in irgendein Forum, von dem wir keine Ahnung haben ob der Besitzer es überhaupt liest, und waschen unsere Hände dann in Unschuld smile.gif. Wenn derjenige sich dann nicht meldet definieren wirs noch auf "gefunden" um. Dazu fällt mir irgendwie nur

Zitat
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt ....


ein...

Dieser Beitrag wurde von Polygon: 05 Feb 2010, 18:09 bearbeitet
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papajoe off post 05 Feb 2010, 19:09 | Antwort#18
Zitat(Proxima @ 05 Feb 2010, 16:06)
[...]
naja solange man nicht erwischt wird, ist es ja kein verbrechen und wer sich beklaun lässt hat entweder pech gehabt oder war zu blöd
[...]



wow... wo fängt man sich denn so einen verschrobenen gerechtigkeitssinn ein? is mord in deiner welt auch erst ein verbrechen, wenn der täter erwischt is? verbrechensaufklärung is ja dann praktisch überhaupt nich mehr möglich, weil ja vor der aufklärung kein verbrechen existiert pinch.gif
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iggi off post 05 Feb 2010, 19:26 | Antwort#19
Das Konzept nennt man Dauerleihgabe.
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zausel post 05 Feb 2010, 19:33 | Antwort#20
Es ist einfach falsch.
Wenn ich an der Uni rumrenne und nach nicht abgeschlossenen Rädern suche, wie viele werde ich wohl finden?
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onkelroman off post 05 Feb 2010, 19:46 | Antwort#21
hmm.. wollt ihr nicht lieber mal abwarten, was seandebasti sagt, bevor ihr euch hier über übelst darüber aufregt?
er wird sicher nicht einfach ein unabgeschlossenes fahrrad mitgenommen haben ^^
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stabilo off post 05 Feb 2010, 22:59 | Antwort#22
Zitat(Polygon @ 05 Feb 2010, 17:07)
Cool, dann nehmen wir in Zukunft einfach Sachen die uns nicht gehören, schreiben das möglichst schwammig in irgendein Forum, von dem wir keine Ahnung haben ob der Besitzer es überhaupt liest, und waschen unsere Hände dann in Unschuld smile.gif. Wenn derjenige sich dann nicht meldet definieren wirs noch auf "gefunden" um.
*

Du redest Quark.
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Socres off post 05 Feb 2010, 23:38 | Antwort#23
ich muss polygon ja ausnahmsweise tatsächlich mal rechtgeben...
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Replicant off post 06 Feb 2010, 16:55 | Antwort#24
Es gibt zwar die sogenannte "Eigentumssicherung" bei herrenlosen Gegenständen und Fundsachen, diese ist aber eine hoheitliche maßnahme und kann nicht von jedermensch vorgenommen werden. --> Guggste hier

Wer als Privatperson irgendwas "findet", tut gut daran, die betreffende Sache bei einem offiziellen Fundbüro abzugeben. Dafür sind die Dinger da. Und dorthin wendet sich eine Person die etwas vermißt wohl auch eher, als an exma - egal ob Studi oder nicht...
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Socres off post 06 Feb 2010, 17:48 | Antwort#25
absolut.

und nen fahrrad "findet" man auch nicht so einfach...

man findet nen portemonaie auf der straße (wo es ja augenscheinlich nicht hingehört) oder nen kind im körbchen im schilf oder nen schlüssel aufm öffentlichen scheißhaus oder so, und das gehört dann, wie replicant schon bemerkte, ins fundbüro
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Juri off post 07 Feb 2010, 00:06 | Antwort#26
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Dieser Beitrag wurde von Juri: 29 Sep 2018, 22:52 bearbeitet
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SeandeBasti off post 03 Feb 2012, 16:24 | Antwort#27
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Dieser Beitrag wurde von SeandeBasti: 25 Feb 2012, 20:19 bearbeitet
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Burkhard off post 03 Feb 2012, 18:37 | Antwort#28
Darf ich als Privatperson denn in ein fremdes Portemonnaye schauen? Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphere?
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Hannsen off post 03 Feb 2012, 19:03 | Antwort#29
Wenn drauf stand "Nimm mich mit" und man davon ausgeht, dass der Zettel vom regulären Besitzer stammt... warum willst du denn den Besitzer ausfindig machen, wenn der es doch anscheinend verschenken wollte?
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Polygon off post 03 Feb 2012, 21:57 | Antwort#30
Zitat(SeandeBasti @ 03 Feb 2012, 15:24)
Als ich mal ein portemoneie am münchner platz fand, hab ichs auch mitgenommen und reingeschaut und bei der frau persönlich abgegeben,
*


Seriously? Das soll jetzt ein Vergleich sein?

Dieser Beitrag wurde von Polygon: 03 Feb 2012, 21:57 bearbeitet
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