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Antworten(15 - 29)
Es ist übrigens kein Diebstahl.
§242 I StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Da hier offensichtlich nicht die Absicht bestand und diese offenbar auch immer noch nicht besteht, sich das Eigentum an dem Fahrrad zu verschaffen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt. Das ist meine Interpretation als Nicht-Jurist. Zitat(Proxima @ 05 Feb 2010, 16:06) naja solange man nicht erwischt wird, ist es ja kein verbrechen Diese Aussage lässt ja schon tief blicken, aber das Zitat und wer sich beklaun lässt hat entweder pech gehabt oder war zu blöd setzt dem ganzen noch ein Sahnehäubchen drauf. Aber naja, grenzenlose Arroganz halt, bis es dich selber mal trifft ![]() Zitat §242 I StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Da hier offensichtlich nicht die Absicht bestand und diese offenbar auch immer noch nicht besteht, sich das Eigentum an dem Fahrrad zu verschaffen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt. Das ist meine Interpretation als Nicht-Jurist. Cool, dann nehmen wir in Zukunft einfach Sachen die uns nicht gehören, schreiben das möglichst schwammig in irgendein Forum, von dem wir keine Ahnung haben ob der Besitzer es überhaupt liest, und waschen unsere Hände dann in Unschuld ![]() Zitat 2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Wir machen uns die Welt Widdewidde wie sie uns gefällt .... ein... Dieser Beitrag wurde von Polygon: 05 Feb 2010, 18:09 bearbeitet Zitat(Proxima @ 05 Feb 2010, 16:06) [...] naja solange man nicht erwischt wird, ist es ja kein verbrechen und wer sich beklaun lässt hat entweder pech gehabt oder war zu blöd [...] wow... wo fängt man sich denn so einen verschrobenen gerechtigkeitssinn ein? is mord in deiner welt auch erst ein verbrechen, wenn der täter erwischt is? verbrechensaufklärung is ja dann praktisch überhaupt nich mehr möglich, weil ja vor der aufklärung kein verbrechen existiert ![]() Das Konzept nennt man Dauerleihgabe.
Es ist einfach falsch.
Wenn ich an der Uni rumrenne und nach nicht abgeschlossenen Rädern suche, wie viele werde ich wohl finden? hmm.. wollt ihr nicht lieber mal abwarten, was seandebasti sagt, bevor ihr euch hier über übelst darüber aufregt?
er wird sicher nicht einfach ein unabgeschlossenes fahrrad mitgenommen haben ^^ Zitat(Polygon @ 05 Feb 2010, 17:07) Cool, dann nehmen wir in Zukunft einfach Sachen die uns nicht gehören, schreiben das möglichst schwammig in irgendein Forum, von dem wir keine Ahnung haben ob der Besitzer es überhaupt liest, und waschen unsere Hände dann in Unschuld ![]() ![]() Du redest Quark. ich muss polygon ja ausnahmsweise tatsächlich mal rechtgeben...
Es gibt zwar die sogenannte "Eigentumssicherung" bei herrenlosen Gegenständen und Fundsachen, diese ist aber eine hoheitliche maßnahme und kann nicht von jedermensch vorgenommen werden. --> Guggste hier
Wer als Privatperson irgendwas "findet", tut gut daran, die betreffende Sache bei einem offiziellen Fundbüro abzugeben. Dafür sind die Dinger da. Und dorthin wendet sich eine Person die etwas vermißt wohl auch eher, als an exma - egal ob Studi oder nicht... absolut.
und nen fahrrad "findet" man auch nicht so einfach... man findet nen portemonaie auf der straße (wo es ja augenscheinlich nicht hingehört) oder nen kind im körbchen im schilf oder nen schlüssel aufm öffentlichen scheißhaus oder so, und das gehört dann, wie replicant schon bemerkte, ins fundbüro
Dieser Beitrag wurde von Juri: 29 Sep 2018, 22:52 bearbeitet ...
Dieser Beitrag wurde von SeandeBasti: 25 Feb 2012, 20:19 bearbeitet Darf ich als Privatperson denn in ein fremdes Portemonnaye schauen? Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphere?
Wenn drauf stand "Nimm mich mit" und man davon ausgeht, dass der Zettel vom regulären Besitzer stammt... warum willst du denn den Besitzer ausfindig machen, wenn der es doch anscheinend verschenken wollte?
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