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> Videoüberwachung im Hausflur... wird m.E. zweckentfremdet

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post 09 Mar 2010, 16:57
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

What's happening forum?

aaaalso, vor nunmehr geraumer zeit, wurde bei mir im haus mehrere video-cams eingebaut - natürlich, ohne die anwohner vorher darüber zu informieren. als die ganze geschichte vom tisch war, hing nur frech ein schreiben im schaukasten aus, dass da jetz cams hängen, die vom großteil der anwohner als sicherheitsfördernd empfunden werden. da war ich schonma satt, wa. jedenfalls nutzt der hausi die dinger für seine kleinkriege gegen das - zugegebenermaßen sozial benachteiligte - anwohnerpublikum. da hängen also ständig zettel aus, die besagen, dass da und dort ein rad auf dem gang steht, hier und da ein möbelstück unrechtmäßig gelagert wird etc. etc. alles mit dem schönen nachsatze "der verursacher/verschmutzer ist durch die videoaufzeichnungen bekannt und wird belangt, wenn das und das nicht beseitigt wird"... mal davon abgesehn, dass ich's nicht mal recht glaube, dass die die aufnahmen wegen sowas anschauen: dürfen die das? ich meine, die cams sind dafür da, straftaten aufzuklären, oder? (ja auch das ist fragwürdig. seit die cams hängen gibt's jedenfalls nicht weniger blut im hausflur oder so)

ich fühl mich jedenfalls big-brother-t. zurecht? kann man sich in einem solchen fall an den verbraucherschutz wenden? wie verhalte ich mich?

gruß,
fuchs


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 09 Mar 2010, 17:37
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Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

hmm, gerade hab ich nochmal beim "Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" nachgelesen. Komplett kopier ich das mal nicht, weil es zu lang wäre wink.gif

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/....html__nnn=true
<<< und dann der Punkt "Videoüberwachung"


Kurzes Zitat:

Zitat
Ganz wichtig ist in solchen Fällen die Transparenz. Verdeckte Videoüberwachung ist in jedem Fall ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch die Zwecke einer eventuellen Videobeobachtung müssen klar definiert sein, genauso wie die Personen, die gegebenenfalls Zugang zu Bildschirmen oder Aufzeichnungen haben. [...]
Auf jeden Fall sollte der Konsens aller Hausbewohner, nicht nur der Eigentümer, gesucht werden, und es bedarf eindeutiger schriftlicher Regelungen, die Zwecke, Nutzungen und Löschung der Aufzeichnungen festlegen.


Demnach wäre eine Aufzeichnung möglich, allerding snur unter gemeinsamer Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Und wenn dann der Zweck "Einhaltung der Hausordnung" formuliert würde, könnten die das mit den Fahrrädern wohl anwenden.
Fazit: sehr schwer udn ne grauzone
ProfilPM
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