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> Kratzer an Wohnungstür - Bezahlen?

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post 23 Mar 2010, 19:19
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Nach ewigem Hick-Hack mit der Hausverwaltung unserer alten Wohnung und ellelangen Diskussionen kam gestern ein Brief mit deren neuestem Einfall: Die Wohnungstür hat von außen einen Kratzer den wir nun- tadaa- beheben bzw. für dessen Beseitigung/Ausgleich aufkommen sollen. Nachdem wir selbst gestrichen und Unmengen von Farbe und Geld verbraucht haben, wurde anschließend in deren Auftrag noch ein Maler bestellt, der das nochmal "fachgerecht" gemacht hat. Ehrlich gesagt reicht es mir langsam, ich hab die Faxen und deren Sonderwünsche dicke. Am besten, ich würde die Wohnung für die neu bauen. Und da das Ausbessern nur läppische 50 Ocken kosten soll, sollen wir uns mal nicht so haben. Wer bitte sagt, dass ich den verursacht habe? Waren wir nämlich wirklich nicht, sondern der Postbote....schon ne Weile her. Zudem sieht unsere Tür mit ABSTAND besser aus als alle anderem im Haus. Wir haben 4 Jahre dort gewohnt, und NIE angry.gif ist bei einem anderen Mieterwechsel die Tür neu gestrichen worden. Sind überwiegend 1-2RW bei uns, also ziemlicher Durchlauf...Angeblich, weil jede Wohnung einen adneren Eigentümer hat und nur unserer eine Ausbesserung wünscht. Komisch, wirklich.Ich glaube langsam, dat jeeeht nach Jesicht.... Gibts da was rechtliches, oder muss ich zahlen? Wer Plan? blink.gif
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post 23 Mar 2010, 19:31
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2. Schein
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Punkte: 79
seit: 19.03.2010

Das jede Wohnung einen eigenen Eigentümer hat klingt schon recht interessant.

Insofern es keine Eigentumswohnungen sind, ist der Eigentümer, der rechtllich gesehene, doch eig. der Vermieter, wobei allerdings der Mieter für schäden aufkommen muss welche sich innerhalb der Wohnung befinden.

Leider gehört dazu auch die Wohnungstür. Gehört meines erachtens nach in die Haftpficht rein.

Habt ihr die mal deswegen angehauen?

Der erste Blick, empfehle ich zumindest, ist der Mietvertrag. Da stehen viele interessante, versteckte sachen drin im Falle einer Beschädigung der Mietsache.

Das die Hausverwaltung einfach einen Maler kontaktiert ohne euer Wissen ist schon mal nicht rechtens. Da wie gesagt die Wohnungstür ebenfalls zur mietsache gehört.


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Nichts was sich auf dieser Welt zu haben lohnt, fällt einem in den Schoß!!!
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