_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 418 gäste

> Kratzer an Wohnungstür - Bezahlen?

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 23 Mar 2010, 19:19
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Nach ewigem Hick-Hack mit der Hausverwaltung unserer alten Wohnung und ellelangen Diskussionen kam gestern ein Brief mit deren neuestem Einfall: Die Wohnungstür hat von außen einen Kratzer den wir nun- tadaa- beheben bzw. für dessen Beseitigung/Ausgleich aufkommen sollen. Nachdem wir selbst gestrichen und Unmengen von Farbe und Geld verbraucht haben, wurde anschließend in deren Auftrag noch ein Maler bestellt, der das nochmal "fachgerecht" gemacht hat. Ehrlich gesagt reicht es mir langsam, ich hab die Faxen und deren Sonderwünsche dicke. Am besten, ich würde die Wohnung für die neu bauen. Und da das Ausbessern nur läppische 50 Ocken kosten soll, sollen wir uns mal nicht so haben. Wer bitte sagt, dass ich den verursacht habe? Waren wir nämlich wirklich nicht, sondern der Postbote....schon ne Weile her. Zudem sieht unsere Tür mit ABSTAND besser aus als alle anderem im Haus. Wir haben 4 Jahre dort gewohnt, und NIE angry.gif ist bei einem anderen Mieterwechsel die Tür neu gestrichen worden. Sind überwiegend 1-2RW bei uns, also ziemlicher Durchlauf...Angeblich, weil jede Wohnung einen adneren Eigentümer hat und nur unserer eine Ausbesserung wünscht. Komisch, wirklich.Ich glaube langsam, dat jeeeht nach Jesicht.... Gibts da was rechtliches, oder muss ich zahlen? Wer Plan? blink.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 23 Mar 2010, 22:29
avatar
Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

Ich bin kein Jurist und hasse eigntlich "also nach MEINER Meinung MÜSSTE das so sein"-Sätze in Foren (weil man eben doch keine ahnung hat :P) aaaaber: hier kommt er mal von mir:

Also meiner Meinung nach ist ein Kratzer kein mutwilliger oder fahrlässiger Schaden sondern eine Gebrauchsspur. Besonders an einer Haustür, besonders in einem Mehrfamilienhaus, besonders nach außen in das Treppenhaus. Egal woher der kommt. Cleverer wre es sicher gewesen nicht den Briefträger zu nennen sondern sich blöd zu stellen. Den kann ja da JEDER mit Zutritt zum Haus rangemacht haben.

€: Vlt. ist hier auch noch was nützliches dabei.

€€: ich würde mich z.B. mal darauf berufen:
http://www.schoenheitsreparaturen.de/renov...ngsklausel.html
Immerhin ist ein Kratzer an der Wohnungstür auch eine Schönheitsreparatur und schränkt nicht die Funktionstüchtigkeit (Böse Buben ud Spanner draußen lassen) ein. FALLS es die Klausel bei euch gibt.

Dieser Beitrag wurde von Mr_T: 23 Mar 2010, 22:33 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: