Sexuelle Belästigung? Mal §218 StGB von Österreich anschauen... so'n Quark. Auch in dt. Gesetzen finde ich da auf Anhieb keinen Hinweis bspw. im
AGG.
Muss man bei Gemeinschaftsduschen das Beobachtet werden nicht sowieso in Kauf nehmen, egal ob Mann oder Frau?
Zitat(Mrs. Spookiness @ 10 May 2010, 08:37)
und nun frage ich mich, ob es wirklich schon als normal angesehen wird in die Privatsphäre eines Menschen gegen seinen Willen einzutreten?

Es scheint häufiger vorzukommen, was u.a. die Einführung von §238 StGB erklären dürfte.
Aber um es von rechtlichen Ebene mal auf die menschliche herunterzubrechen: Ich finde, an den Reaktionen auf solche vergleichsweise harmlosen Beispiele, sieht man immer ganz gut, wie es um die
Moral einer Gesellschaft bestellt ist.
.Abd.
Dieser Beitrag wurde von abadd0n: 10 May 2010, 11:10 bearbeitet