Kaum eine Öffentlichkeit hat die bevorstehende Volkszählung bisher in der Presse und ich frage mich warum? Gab es doch 1987 zu Recht regen Widerstand und große Zweifel an der Grundrechtmäßigkeit einer Erfassung aller Bürger.
Die 528 Millionen Euro teure (250 davon trägt der Bund, Rest Länder) Kompletterfassung der Bevölkerung soll zumk Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011 ausgeführt und per Stichtag 9. August 2011 durchgesetzt sein.
Dabei werden u.a. erfasst:
Melderegister-Nummer inkl. Informationen zur Anmeldung im Melderegister sowie ggf. Übermittlungssperren
Name inkl. Geburtsname u. früherer Namen
Geburtsdatum, -ort und Geschlecht
standesamtliche Eintragung, Familienstand, Daten von Eheschließung und/oder Auflösung
Namen, Geburtsdaten und sonstige Daten von minderjährigen Kindern und/oder gesetzlicher Vertreter
vollständige Adresse, Wohnungsstatus und Haushaltszugehörigkeit (im Haushalt lebende Personen) inkl. Einzugsdatum d. Wohnung und Zuzugsdatum d. Gemeinde sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Freilich ist im ZensG auch geregelt, inwieweit die Daten an die Bundesagentur für Arbeit sowie Bundesbehörden für Finanzen und sonstige lt. Personalstatistikgesetz auskunftspflichtige Stellen, wie es so schön heißt, weitergereicht werden.
Bei der Strichprobenbasis in Form einer Haushaltsbefragung hat man übrigens eine Auskunftspflicht (Religion ausgenommen).
Okay, soweit so gut - das Ganze wird dann freilich noch an die EU (EG-Verordnung 763/2008*) durchgereicht und zentral erfasst.
Eigentlich eine tolle Sache, oder? Discuss!
#abd
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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
genauere Steueraufkommensschätzungen, Bedarfsanalysen für öffentliche Einrichtungen, ...
Verzeih mir bitte, wenn ich das so sage, aber die aufgeführten Rechtfertigungsversuche sind doch grober Unfug. So häufig wie sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern müsste es dann jährlich einen Zensus geben, um die beiden Faktoren Bevölkerung und Steuern aufeinander abzustimmen. Denn die demographische Entwicklung kann von Sozialwissenschaftlern sehr zuverlässig beurteilt werden - besser übrigens als die steuerliche Entwicklung von jedem Politikwissenschaftler oder VWLer.
Bedarfsanalysen für öffentliche Einrichtungen kann man mit herkömmlichen statistischen Mitteln mehr als hinreichend genau machen. (Abgesehen davon, dass sie obsolet sind, weil sowieso gekürzt wird - unabhängig vom Bedarf.)
Dem gegenüber steht, dass 20-30% aller in Deutschland ansässigen Personen zwangsbefragt werden (man kann keinen Einspruch erheben) und hierbei sog. "Erkundigungen" im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld erhoben werden. (Man schaue sich mal die Auskünfte an, die Vermieter über ihre Mieter machen müssen in dem hier zu besprechenden Zusammenhang!)
Außerdem werden sensible persönliche Daten von diversen Quellen (ARGE, Finanzamt, Melderegister etc) ohne meine Einwilligung zusammengeführt. Mal von meiner fehlenden Einwilligung abgesehen ist dies eine Zweckentfremdung.
Im Eingangspost genannte Punkte bleiben weiterhin unberührt. Die Sache mit "wehret den Anfängen" kam scheinbar nicht bei der Bevölkerung an. Aber bald ist ja WM, gelle.